Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung oder Studium

Auch in diesem Jahr haben viele Kinder ihre Schulausbildung beendet und werden eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mit diesem neuen Lebensabschnitt können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass ein über 18 Jahre altes Kind, das eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und
- weiterhin für einen Beruf ausgebildet wird
- sich in einer Übergangszeit befindet
- einen Freiwilligendienst leistet oder
- seine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann

nur berücksichtigt wird, wenn es keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit,
ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 30 angefordert werden.

Autor:

Christoph Schwarz (Arbeitsagentur Dortmund) aus Dortmund-City

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