Regelungen für Ferienjobs

Was ist zu beachten, wenn Jugendliche sich in den Ferien ihr Taschengeld aufbessern wollen?

Egal ob ein Ausflug ins Freibad und später noch ins Kino ansteht oder der Kauf der nächsten Spielkonsole: für viele Jugendliche bedeuten die Sommerferien eine Zeit, in der sie viel Geld ausgeben wollen. Geld, das sie sich oftmals selbst erarbeitet haben. Denn Jugendliche dürfen bis zu vier Wochen oder 20 Tage im Jahr arbeiten. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Junge Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine 18 Jahre alt sind, stehen unter besonderem Schutz, was ihre Beschäftigung anbelangt. Sie dürfen an fünf Tagen pro Woche bis zu acht Stunden am Tag zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Eine Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen ist hingegen verboten, ebenso wie gefährliche Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr sowie Akkordarbeit.

Für Jugendliche über 16 Jahre gibt es einige Ausnahmen, so dürfen sie zum Beispiel in Bäckereien bereits ab 5 Uhr arbeiten. Wer sein Taschengeld mit einem Nebenjob in einer Gaststätte aufbessert, darf mit über 16 Jahren sogar bis 22 Uhr und an Wochenenden arbeiten - Voraussetzung ist jedoch, dass die Jugendlichen auch hier nicht länger als 5 Tage pro Woche beschäftigt werden.

Diese Regelungen sind vom Arbeitgeber zwingend einzuhalten da sonst unter anderem der Erholungswert der Ferien beeinträchtigt und gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen wird.

Für die Ferienarbeit müssen selbstverständlich auch Steuern gezahlt werden. Da aber der Jahresfreibetrag in der Regel nicht erreicht wird, können sich Schüler die Steuern erstatten lassen. Dabei sollten sie darauf achten das die Steuer nicht pauschal sondern über eine (Steuerkarte) abgerechnet wird. Für die Erstattung muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/j/jugendarbeitsschutz/index.php.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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