Vortrag: Die neue EU-Erbrechtsverordnung

Mal angenommen, Sie sind Ungar, leben seit vielen Jahren in Deutschland und werden künftig erben. Oder Sie sind Deutscher, und ihre Erben leben in einem anderen EU-Land.

Seit dem 17.August 2015 gilt für Sie und ihre Familie die Europäische Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012, EU-ErbVO). Diese neue Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.

Bisher unterlag nach deutschem Recht (Art. 25 EGBGB) die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte.

War der Erblasser Deutscher, galt also deutsches Erbrecht. Dies ändert sich durch die EU-Erbrechtsverordnung. Seit dem 17. August letzten Jahres unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Dies ist zum Beispiel bei einem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien oder Frankreich hat, rumänisches bzw. französisches Erbrecht. Diese Regelungen können erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen.

Die Rechtsanwältin Christina Brammen erläutert am Mittwoch, 11. Mai um 19 Uhr
in der Auslandsgesellschaft, Steinstraße 48, die Änderungen in der Verordnung. Der Eintritt ist frei.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.