Haus Kurl, eine lange Geschichte in 5 Teilen...

Luftaufnahme von Haus Kurl ca. 1928 | Foto: Archiv F. Richter
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  • Luftaufnahme von Haus Kurl ca. 1928
  • Foto: Archiv F. Richter
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- Teil 2

Haus Kurl aus der Sicht des Denkmalschutzes

Im Jahre 1995 wurde der Standort des ehem. Adligen Hauses Kurl in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen. Aus einem Schreiben des Amtes für Bodendenkmalpflege an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dortmund geht hervor, dass dieser Bereich aus den beiden Inseln besteht, der von den Gräften umschlossen wird.
Die südl. Insel umfasste Haus Kurl, während die nördl. Insel den sog. Baumhof enthielt. Letztgenannter war vermutlich von jeher nur ein Garten, denn es waren weder in der Grundrisskarte im Urkataster von 1827, noch auf einer alten Karte von 1761 irgendwelche Gebäude verzeichnet.
Das Winkelgebäude, welches z.Zt. der Erstellung des Urkataster von 1827 sich auf der südl. Insel befand, war wahrscheinlich ein zwischen 1761 und 1827 entstandener Neubau. Dieser diente zuletzt nur noch als Försterwohnung, deren Reste 1905 durch Brand zerstört wurden.

- In der Begründung zur Eintragung eines „ortsfesten Bodendenkmals“ in die Denkmalliste wurde auch erwähnt, dass sich aus dem 1392 genannten „Schultenhof Kurl“ die heutige Kirche St. Johannes Baptista und das adlige Haus Kurl entwickelten. Dies ist zwar urkundlich erst 1392 nachweisbar, muss aber auf Grund der Quellenlage älter sein. Vermutlich gehen die Anfänge des Adelssitzes in die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück, als die Familie von Schwansbell mit dem Hof belehnt war.

Auch wird erwähnt, dass der erst 1532 nachweisbare Schultenhof wissenschaftliches Interesse verdient. Im 14. Jh. diente der „hove to curler“ als Absteigequartier der Grafen von der Mark. Der Schultenhof kam mit der Bedeutung der Quartierhöfe Berge und Dechen mit den dazugehörigen Pfarrkirchen gleich, lässt aber den Schluss zu, dass der Adelssitz erst nach 1400 erstanden ist. Dieser Schultenhof muss aber nicht unbedingt auf dem Areal des Adelshofes zu suchen sein, sondern könnte auch mit dem südlich davon gelegenen, Ende des 19. Jhs. abgebrochenen Hof Halfmann gleichzusetzen sein.

- Die Unterschutzstellung des „Hauses Kurl“ als ober- und untertägiges Baudenkmal wurde dahingehend begründet, dass es sich um eine historische Quelle handelt, deren archäologische Auswertung zu neuen und weitergehenden Erkenntnissen führen könnte.

- Teil 3 folgt am Samstag, den 29. März 2014...

Hier finden Sie die anderen Teile der Geschichte:
Teil 1
Teil 3
Teil 4
Teil 5

Autor:

Peter Kocbeck aus Dortmund-Ost

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