Bebauungspläne sind oft nicht rechtssicher

Es wird viel gebaut in Dortmund. Und immer wieder kommt es vor, dass die betreffenden Bebauungspläne nach Paragraf 13a Baugesetzbuch durchgedrückt werden. Das bedeutet ein beschleunigtes Verfahren - ohne Umweltprüfung und ohne Bürgerbeteiligung. „Das machen wir nicht mit“, sagt Wilhelm Auffahrt (Foto), Vertreter der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. „Hier wird nicht nur der Umweltgedanke vernachlässigt und der Bürgerwille außen vor gelassen. Eine solche Bebauungsplanung ist nicht rechtssicher und hält im Ernstfall einem Klageverfahren nicht stand.“

"Wir haben weder etwas gegen neue Seniorenwohnungen in Eving noch gegen die geplante Lärmschutzwand in Körne, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir haben aber den Bau der Lärmschutzwand an der Juchostraße und die damit verbundene Straßenabbindung abgelehnt, weil wir das beschleunigte Verfahren für angreifbar halten“, sagt Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN. „Wenn ein Anwohner klagt, weil er durch die neue Verkehrsführung zusätzlichem Lärm ausgesetzt ist, muss das Verfahren neu aufgerollt werden und wir verlieren mehrere Jahre“, so Kowalewski.

Herbe Bauchlandung

Erst unlängst hatte die Stadt Dortmund mit einem ebenfalls beschleunigten Verfahren eine herbe Bauchlandung erlebt. Gegen eine Einzelhandels-Ansiedlung in Dorstfeld, die ebenfalls nach Paragraf 13a mehrheitlich (gegen die Stimmen der linken Politiker) genehmigt worden war, hatte eine Bürgerinitiative erfolgreich geklagt. Die Konsequenz: Das Oberverwaltungsgericht in Münster kippte das beschleunigte Verfahren und forderte ein reguläres Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

OB Ullrich Sierau versprach daraufhin, künftig auf die Anwendung des Paragrafen 13a zu verzichten. Doch im jüngsten Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen tauchten schon wieder mehrere Beschlüsse mit besagtem Paragrafen auf. Sehr zum Ärger von Wilhelm Auffahrt. Er vertritt die Meinung, dass wegen der rechtlichen Risiken bei Bauvorhaben, bei denen keine Eile geboten ist, prinzipiell kein beschleunigtes Verfahren mehr angewendet werden sollte.

„Wir befürchten, dass sich die Stadt mit diesen beschleunigten Verfahren auf sehr dünnes Eis begibt. Wir haben deshalb eine verbindliche Antwort beim Rechtsamt eingefordert. Wir wollen wissen: In welchen Ausnahmefällen darf der Paragraf 13a überhaupt noch gezogen werden – und wann muss bei der Änderung eines Bebauungsplans definitiv darauf verzichtet werden“, erklärt Utz Kowalewski.

Autor:

Claudia Behlau, DIE LINKE+ aus Dortmund-Ost

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