BUND: "Politik darf erneuerbare Energien nicht ausbremsen" - Massive Kritik am EEG-Gesetzentwurf

Der Vorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND): v.l.n.r.: Hubert Weiger, Klaus Brunsmeier, Dagmar Becker, Julia Römer, Jörg Nitsch, Andreas Faensen-Thiebes, Heidrun Heidecke, Norman Stock, Wilfried Kühling | Foto: www.bund.net
  • Der Vorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND): v.l.n.r.: Hubert Weiger, Klaus Brunsmeier, Dagmar Becker, Julia Römer, Jörg Nitsch, Andreas Faensen-Thiebes, Heidrun Heidecke, Norman Stock, Wilfried Kühling
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Angesichts der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Hubert Weiger massiv, dass Bundesumweltministerin Hendricks mit einem Aktionsprogramm das absehbare Verfehlen des Klimaziels zu vermeiden suche, während gleichzeitig Energieminister Gabriel mit seiner EEG-Reform das erfolgreichste Klimaschutzinstrument Deutschlands ausbremse.

"Passiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jetzigen Form das Parlament, wird nicht nur das Ausbauziel für Wind- und Sonnenstrom verfehlt, sondern auch das nationale Klimaziel von 40 Prozent CO2-Reduktion bis 2020“, so Hubert Weiger weiter.

Keine Deckelung für Windstrom & Solaranlagen

Der BUND-Vorsitzende fordert die Aufhebung der geplanten Deckelung für Windstrom an Land und für Solaranlagen von je 2500 Megawatt. Im EEG festgeschrieben werden müsse außerdem ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 45 Prozent bis 2020 und 75 Prozent bis 2030.

In der ab 2017 geltenden Ausschreibungsregel sieht Weigel eine weitere Fehlsteuerung im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach könnten künftig nur noch solche Investoren Erneuerbare-Energien-Anlagen errichten, die per Ausschreibung den Zuschlag dafür bekämen. Da Ausschreibungen Großinvestoren begünstigten, könne dies für viele private Kleinanleger und Bürgerenergie-Projekte das Aus bedeuten.

Vergünstigungen für Braunkohlewirtschaft

Bei der Erhebung der EEG-Umlage müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz künftig auch Kohle- und Atomkraftwerke sowie Braunkohletagebaue für deren Eigenstromverbrauch einbeziehen, forderte der BUND-Vorsitzende. Von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage profitiere allein die Braunkohlewirtschaft jährlich mit rund 900 Millionen Euro. Würde die Bevorzugung von Kraftwerken und Tagebauen beim Eigenstromverbrauch abgeschafft, könnte die EEG-Umlage um etwa zwölf Prozent von jetzt 6,24 auf 5,5 Cent pro Kilowattstunde sinken, sagte Weiger.

Die gesamte Stellungnahme des BUND zum "Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“ finden Sie hier="http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/140603_bund_klima_energie_eeg_reform_stellungnahme.pdf">finden Sie hier.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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