Großer Erfolg der Nachtfluggegner am Flughafen Dortmund.

Die erfolgreichen Kläger, die schon vor dem Urteil selbstbewusst an ein gerechtes Urteil geglaubt haben. Wie sich 15 min. später zeigen sollte: zu Recht.
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Sehr zur Freude tausender Fluglärm geplagter Dortmunder und Unnaer Bürger wurde gestern am OVG - Oberverwaltungsgericht Münster ein wichtiger Erfolg gegen die geplanten Nachtflüge am Dortmunder Flughafen erzielt.

Fünf Kläger und die Stadt Unna waren angetreten um die erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für Nachtflüge am Dortmunder Flughafen zu kippen.

Womit im Vorfeld wohl nicht sehr viele Menschen gerechnet haben ist dann aber tatsächlich geschehen:

Die erteilte Genehmigung wurde von den Richtern des OVG für rechtswidrig erklärt.

Dies hat natürlich auf Seiten der Kläger und der betroffenen Bürger große Freude und Befriedigung ausgelöst. Dies ist ein wegweisendes und sicherlich auch überregional bedeutsames Urteil, was nicht nur ein schöner Beitrag für ein demokratisches Rechtswesen ist, sondern auch mehr Schutz vor Fluglärm für die betroffenen Anwohner darstellt.

"Angesichts der vom Gericht besonders kritisch gesehenen Genehmigungsbestandteile läßt das hoffen, das es dem Dortmunder Flughafen auch in Zukunft nicht gelingen wird, Nachtflüge am Dortmunder Flughafen zu etablieren."
In dieser Weise äußerte sich der Prozessbeobachter der Fraktion der LINKEN & Piraten in Dortmund , Wilhelm Auffahrt, nach dem 10 stündigen Verhandlungsmarathon, der allen Beteiligten und Besuchern viel Geduld und Ausdauer abverlangt hat.

Ein Prozeß, der mit einer wirkliche guten Verhandlungsführung von Seiten des Gerichts und einem ebenso hochgradigen, kompeten und akribischen Auftreten der Anwälte der Klägerseite aufgefallen ist. Das Gericht war Sach- und Fachkundig und kannte sich bis in die letzte Kleinigkeit in den Unterlagen aus. Ja das Gericht hatte sogar, genauso wie die Anwälte, alles akribisch nachgerechnet und dadurch etliche Fehler und / oder Widersprüche der Gegenseite aufgedeckt.

Die Folge war ein eindeutiges Urteil pro Anwohnerschutz.

Sowohl in der Preeserklärung des OVG, als auch in der mündlichen Urteilsverkündung, stellte das Gericht klar, das die erteilte Genehmigung gleich an mehreren Stellen gesetzwidrig und für das Gericht nicht nachvollziehbar ist.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt, das der Genehmi­gung eine fehlerhafte Abwägung der widerstreitenden Interessen zu­grunde liegt.

Es seien die für die Verlängerung der Betriebszeit sprechenden öffentlichen Verkehrsinteressen unzutreffend gewichtet worden. Mit Blick auf die gesetzliche Vor­gabe, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu neh­men, seien an die Zulassung von Nachtflugverkehr besondere Anforderungen zu stellen.

Erforderlich sei die plausible Darlegung, dass der in der Nacht geplante Ver­kehr nicht befriedigend während der Tagesstunden abgewickelt werden könne. Dies ist nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend geschehen. Angesichts von bisher nur 6 geplanten Nachtflügen im Winterhalbjahr hält sich der Bedarf ja offensichtlich doch auch tatsächlich in nur sehr engen Grenzen.

Die von der Bezirksregierung und dem Flughafen angeführten Gründe für die Notwendigkeit der nächtlichen Anbindung des Flughafens Dortmund an Drehkreuzflughäfen und der Effektivität der Umlaufplanungen der Fluggesellschaften stellten zwar vom Grundsatz her einen tragfähigen Grund für die Zulassung von Flugbetrieb in den Nachtrand­stunden dar, müssten aber im Rahmen der Abwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gewichtet werden.

Auch dies ist nur unzureichend dargelegt worden. Gerade hier bei der Bedarfsplanung gab es bei der Frage, wieviele Fluggäste denn damit neu erreicht würden, erhebliche Unstimmigkeiten bei der angewandten Methodik und dem Zahlenwerk. Die Flughafenseite weigerte sich beharrlich, die zu Grunde gelegten Zahlen, Annahmen und die verschiedenen Faktoren mit ihrer jeweiligen Gewichtung bei der Berechnung, offen zu legen.

Somit war die Fluggastprognose auch nach Ansicht der Anwälte nicht nachvollziehbar, geschweige denn überprüfbar.
Dies hat sicherlich auch das Gericht veranlasst, zumindest Zweifel an den prognostizeirten Fluggastzuwächsen zu haben. Dies zumal der Flughafen gegenüber der EU mit anderen Fluggastzahlen operiert.

Das Gericht war auch der Meinung, das die Gewichtung zwischen dem öffentlichen Verkehrsinteresse einerseits, und den berechtigten Schutzinteressen der betroffenen Anwohner andererseits, durch die genehmigendende Behörde nur unzureichend vorgenommen worden war.

Dabei hätte jedenfalls auch berücksichtigt werden müssen, dass es sich um die erstmalige Zulassung von Nachtflugbetrieb am Flughafen Dortmund handelt.

Im Weiteren hätte berücksichtigt werden müssen, dass der Flughafen Dortmund schon über eine Anbindung an ein Drehkreuz (Flughafen München) verfüge und die bisher am Flughafen Dortmund operierenden Fluggesellschaften mit den bisherigen Betriebszeiten zurecht gekom­men seien.

Bedeutsam war ferner die Frage, ob und inwieweit die (Passa­gier-)Nachfrage nicht auch etwa von einem anderen Flughafen, wie beispielsweise dem Flug­hafen Düsseldorf gedeckt werden könne. Diese Frage wurde aber nicht gestellt.

Im Gegenteil wurde klar, das der Flughafen Dortmund hofft, seine Passagierzuwächse dadurch zu erreichen, indem man Fluggäste den anderen Flughäfen abjagt. Diese sog. Kannibalisierung hat das Gericht zwischen öffentlich geförderten Flughäfen offenkundig für nicht zulässig erachtet und daher die Frage aufgeworfen ob dieser Verkehr nicht auch über andere Flughäfen, und dann nach Möglichkeit tagsüber, abwickelbar wäre.

Der Prozessgutachter und Flughafenexperte der Klägerseite - Faulenbach Da Costa, der als Flughafenplaner am Bau von Dutzenden Terminals weltweit beteiligt war, vermutet, das ein Überleben der drei Regionalflughäfen ( Dortmund, Münster-Osnabrück und Paderborn) sowieso nur dann möglich ist, wenn sie die drei Sparten Touristik- Fracht- und Geschäftsflüge untereienander Aufteilen.

In der Begründung führt das Gericht dann weiter aus, das die Bezirksregierung die Lärmschutzinteressen der Anwohner insoweit falsch gewichtet hat, als sie sämtliche Lärmbelastungen der Anwohner, die un­terhalb der fachplanungsrechtlichen Unzumutbarkeitsschwelle blieben, ohne diesbezügliche Ermittlungen im Ergebnis pauschal als unerheblich angesehen habe.

Heißt auf gut deutsch, es wurde nach den vorliegenden Zahlen nur ca. 2700 Anwohnern ein Schallschutz zugesprochen, aber den weiteren, ca. 28000 zumindest belästigten Anwohnern, keinerlei Schutzwürdigkeit zuerkannt.

Dies ist ein ganz erheblicher Mangel und das wird zukünftig wohl auch bedeuten, das eine weitere Schutzzone III hinzukommen sollte, in der eben diesem ganz erheblichen Bevölkerungsanteil zumindest passiver Schallschutz zugestanden werden muss.

Was widerum aber ganz zwangsläufig zu ebenso erheblichen Kostenbelastungen des Flughafens führen würde, die angesichts der anhaltend negativen Zahlen wohl vom Flughafen nicht mehr zu tragen sind.

Mit der Entscheidung des Gerichts werden endlich auch die Masstäbe in Dortmund angelegt, die schon beim Berliner Flughafen angewandt wurden.

Genauso, wie es ungewiss ist, das der BER jemals eröffnet wird, ist es, das es dem Flughafen Dortmund und der Genehmigungsbehörde je gelingt, diese Hürden zu überspringen.

Den extrem gute vorbereiteten Anwälten, insbesondere Herr Sommer und Frau Heß, gelang es auch, mehrere Fehler in der Schallschutzberechnung nachzuweisen, die allesamt zu Ungunsten der Anwohner gingen.

Viele weitere Unzulänglichkeiten und Widersprüche wurden aufgedeckt, die aber alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Artikels doch deutlich sprengen.

Ein großer Tag also, an dem sich alle, die Jahrelang gegen den Fluglärm gekämpft und gearbeitet haben, ein Gläschen auf eine hoffentlich lärmärmere Nacht genehmigen dürfen. Egal ob sie der Schutzgemeinschaft Fluglärm oder anderen Fluglärmgegnern in Parteien oder Organisationen nahe stehen. Der Erfolg hat auch hier viele Väter und Mütter.

Überhaupt muss man doch jetzt angesichts der Schwierigkeiten, in denen der Flughafen nun schon seit zig Jahren fortgesetzt steckt, die Frage stellen, ob man ihn nicht besser gleich ganz dicht macht und einer anderweitigen sinnvollen Nutzung zuführt. Über 350 Millionen an Subventionen auf Kosten der Dortmunder Gebührenzahler sind mehr als genug.

Dies untergehende Schiff noch flicken zu wollen ist eine viel zu teure und letzlich sowieso vergebliche Liebesmühe.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Der mittlerweile in den öffentlichen Verwaltungen an allen Ecken und Kanten herrschende Personalmangel könnte durch die am Flughafen entfallenden Stellen, ersatzweise endlich weitestgehend behoben werden.

Autor:

Wilhelm Auffahrt aus Dortmund-Ost

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