Der Patientenwille ist seit 2009 gesetzlich bindend für die behandelnden Ärzte, wenn er in einer Patientenverfügung eindeutig erklärt oder schriftlich korrekt fixiert ist. „Doch viele Menschen wissen nicht, wie sie ihren Willen festlegen können“, weiß Matthias Mißfeldt, Ethikbeauftragter im Klinikum Westfalen.
Am Mittwch, 23. September, ab 18 Uhr informiert Mißfeldt im Vortragssaal des Dortmunder Knappschaftskrankenhauses in Brackel, Am Knappschaftskrankenhaus 1, über „Patientenverfügung, Vollmacht und Co.“
Will ich im Ernstfall künstlich ernährt und beatmet werden, wann sollen welche therapeutischen Möglichkeiten nicht mehr eingesetzt werden? Um solche Fragen wird es an diesem Abend gehen – und um Antworten aus der Klinikpraxis. Bei rechtzeitiger Vorbeugung kann der eigene Wille auch dann maßgeblich sein, wenn der Patient ihn nicht mehr äußern kann. Im Zweifel unterstützt ein Ethikkonsil Arzt und Bevollmächtigte bei der Umsetzung.
Der Besuch der Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Medizin aktuell“ ist kostenlos.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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