Spekulationssteuer

Auch beim Verkauf einer Immobilie können Steuern fällig werden.
Vor dem Verkauf sollten Sie sich genau über die Steuergesetzte informieren.

Neben dem Verkauf von Immobilien die zum Betriebsvermögen zählen, können auch beim Verkauf von Immobilien aus dem Privatvermögen Steuern fällig werden.

Liegt zwischen der Anschaffung und dem Verkauf einer Immobilie eine Zeitspanne von weniger als zehn Jahren kann die Spekulationssteuer fällig werden. Die Spekulationsfrist beginnt mit der Beurkundung des Kaufvertrages. Der tatsächliche wirtschaftliche Übergang und die Eintragung im Grundbuch sind hierbei nicht entscheidend.

Bei der Veräußerung von eigengenutzten Immobilien greift die Spekulationssteuer nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie im Jahr des Verkaufes und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren durch den Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die Immobilie muss durch den Eigentümer selbst, seinen Ehe-oder Lebenspartner oder einem kindergeldberechtigten Kindern bewohnt worden sein.

Der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren wird als gewerblicher Grundstückshandel verstanden. Unabhängig von der Spekulationsfrist von zehn Jahren liegt ein steuerpflichtiger gewerblicher Grundstückshandel vor.

Die Höhe der zu entrichtenden Steuer hängt von der Höhe des Wertzuwachses und Ihrem Einkommensteuersatz ab. Bei der Berechnung des Wertzuwachses wird neben den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis auch die geltend gemachte Abschreibung berücksichtigt.

Bei privaten Immobilienverkäufen wird keine Umsatzsteuer fällig. Bei gewerblichen Verkäufen fällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Weitere Infos unter: https://www.autering-immobilien.de

Autor:

Thomas Autering aus Dortmund-Süd

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