Bürgerinitiative "Pro Oespeler Lebensraum e.V." reicht 4275 Unterschriften beim Umweltamt ein

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Anregungen zum neuen Landschaftsplan Dortmund

In dem Schreiben heißt es wörtlich:

Sehr geehrter Herr Dr. Rath,

wie wir dem Entwurf des Landschaftsplans Dortmund entnehmen können, sollen erfreulicherweise weitere Waldgebiete Dortmunds Naturschutzgebiete werden.

Einige dieser Wälder sind als „Biotope“ mit dem Entwicklungsziel 7„Sicherung und Entwicklung besonderer Lebensstätten (Biotop-Entwicklung) gekennzeichnet.

Im neuen Landschaftsplan heißt es auf S. 207:

"Das Entwicklungsziel 7 wird für Bereiche der Landschaft dargestellt, die aufgrund ihres derzeitigen oder noch zu entwickelnden Zustandes Lebensräume von überörtlicher Bedeutung für die Pflanzen- und Tierwelt sind und als Naturschutzgebiete besonders zu erhalten, zu sichern, zu pflegen, zu gestalten und zu entwickeln sind. ..."

Weiterhin wird ausgeführt: „Soweit zur Pflege und Entwicklung des Naturhaushalts erforderlich, ist anzustreben wirtschaftliche oder sonstige Nutzung einzuschränken oder ggf. auch vollständig auszuschließen.“

Der Dorney-Wald, den wir hier stellvertretend für die anderen Wälder Dortmunds betrachten, ist unter diesem Entwicklungsziel aufgeführt.

Auf S. 220 kann man für den Dorney-Wald unter anderem nachlesen: " Sicherung der Waldflächen mit naturnaher Bestockung, insbesondere des Buchenwaldes."

Diese Ziele stehen in erheblichem Widerspruch zu den im Winter 2014/2015 (bis in den Mai 2015) durchgeführten Baumfällarbeiten, die vom Umweltamt als „Holzernte“ bezeichnet wurden.

- Dabei wurde ein großer Teil der alten Buchen (80 bis 100 Jahre) gefällt.

- Kahlschläge mit bis zu 50 Metern breiten Schneisen in die kleinen Waldstücke geschlagen.

- mit schweren Transportfahrzeugen tiefe Trassen in den Waldboden gefahren

Dem Entwicklungsziel „Biotop“ widersprechen die Aussagen des Försters Marcell Möller und des Betriebsleiters im Umweltamtes Sebastian Vetter anlässlich einer Informationsveranstaltung des SPD Ortsvereins Borussia im Sommer 2015. Sie bezeichneten den Dorney-Wald als Wirtschaftswald, der auch zukünftig intensiv bewirtschaftet werden soll. Weitere Fällaktionen seien geplant.

Diese Aussage steht im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz. Hier heißt es unter §5 Absatz 3:

"(3) Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten."

Und unter § 23: " (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten...."

Naturschutzgebiete können keine Wirtschaftswälder sein!

Eine Überarbeitung der Richtlinien für die Naturschutzgebiete im Sinne eines dichten Plenterwaldes - einem Wald, in dem vom Keimling bis hin zum Jahrhunderte alten Baum alle Altersklassen und alle Stamm-Dimensionen vertreten sind - muss dringend erfolgen.

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde regt in seiner Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund am 13.5.2015 unter Punkt 3. "ökologisch wirksame Maßnahmen im Wald" unter anderem folgende Punkte an, die im weiteren Diskussionsprozess im öffentlichen und politischen Raum noch konkretisiert werden sollten:

"- Berücksichtigung der Ansprüche aller besonders geschützten Arten im Rahmen der Waldbaumaßnahmen

- Gebietsspezifische Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die einzelnen Naturschutzgebiete

- Entwicklung einer naturnahen Altersstruktur mit entsprechenden Alt-und Totholzanteilen

- Erstellung einer Karte mit einem Vorbehaltsnetz der Wege, bei denen eine Verkehrssicherheitspflicht besteht.

- Das Betreten außerhalb der Wege (auch von Trampelpfaden) ist nicht gestattet.

- Durchführung von forstlichen Arbeiten ausschließlich von bestehenden Forstwegen aus mittels Winden und Rückepferden – außerhalb der Brut-und Aufzuchtzeit sowie der Zeit der Amphibienwanderungen."

Dieser Forderung für den neuen Landschaftsplan Dortmund schließen wir uns an.

Für den Dorney-Wald blieben bisher die Hinweise des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW unbeachtet.

Danach ist der Dorney-Wald bereits seit langem im Biotop-Kataster des Landes unter BK 4510-007 mit den entsprechenden Schutzzielen, Tier-und Pflanzenarten betreffend aufgeführt. Hier heißt es unter anderem:

"Der Wald ist vorwiegend aus Buchenmischwald aufgebaut und repräsentiert vorwiegend den Waldmeister-Buchenwald-Typus, zeigt hier und da aber auch Übergänge zum bodensauren Buchenwald.

Das Gebiet ist altholz- und totholzreich und besitzt daher eine besondere Bedeutung für Tierarten (insbesondere Vogelarten), die derartige Habitatstrukturen benötigen.

Innerhalb des Ballungsraumes Ruhrgebiet stellt es daher einen bedeutsamen Trittsteinbiotop für diese Arten dar......

Neben der Erhaltung der Laubwaldbestockung ist insbesondere die Besucherlenkung, der Wald wird von mehreren Wegen durchzogen, oberstes Schutzgebot.

Schutzziel:

Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Buchenmischwaldes als Trittsteinbiotop innerhalb des Siedlungsbereiches.

...Maßnahmenvorschläge:

- Beschränkung der Freizeitaktivitäten
- naturnahe Waldbewirtschaftung
- Altholz erhalten
- Erhaltung der Laubholzbestockung
- Totholz erhalten
- Beseitigung von Gehölzen"

Zum heutigen Zeitpunkt hat der Dorney nichts mehr gemeinsam mit einem naturnahen Buchenmischwald, sondern gleicht einer Holzplantage.

Über 4.275 Bürgerinnen und Bürger haben unsere Petition gegen die „Holzernte im Dorney-Wald“ unterzeichnet. Die Unterschriftslisten sind diesem Antrag zugefügt.

- Wir fordern Sie darin auf, die Holzernte im Dorney-Wald und den anderen Naturschutzgebieten Dortmunds zu stoppen.

- Naturschutz muss Vorrang vor wirtschaftlicher Nutzung haben.

Setzen Sie weiterhin alle forstwirtschaftlichen Maßnahmen in den Biotop-Entwicklungsgebieten sofort aus!

Bis zur Konkretisierung und Verabschiedung des Landschaftsplans zu warten, bedeutet dass wertvolle Naturräume unwiederbringlich zerstört werden.

Die massiven Holzfällungen im Dorney und auch in den anderen Dortmunder Waldnaturschutzgebieten stehen im Gegensatz zu dem Bundesnaturschutzgesetz:

Ein Wirtschaftswald kann kein Biotop sein oder werden! Ein Biotop kann aber dazu beitragen, den vielfältigen Nutzen der Wälder (u.a. Wasserspeicherung, Staubfilterung, Sauerstoff-Produktion etc.) und die wichtige Erholungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.

Alle unter dem Entwicklungsziel 7 aufgelisteten Wälder, wozu auch der Dorney-Wald gehört, müssen sofort und verbindlich von einer künftigen „Bewirtschaftung“ vollständig ausgeschlossen werden.

Diejenigen Wälder Dortmunds mit anderen Entwicklungszielen sollen im Sinne der o.g. Ziele einer ökologischen Waldpflege in den Landschaftsplan aufgenommen werden.

Autor:

Judith Zimmermann aus Dortmund-West

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