Demo-Verbot am 1. Mai aufgehoben - Polizeipräsident prüft Rechtsmittel

Polizeipräsident Norbert Wesseler

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund aufgehoben. Damit sollte ein erneuter Aufmarsch der Neonazis an diesem Tag verhindert werden. Das Gericht hob das Verbot auf Antrag der Partei "Die Rechte" auf.

Polizeipräsident Norbert Wesseler will nun nach sorgfältiger Prüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheiden, ob das Einlegen von Rechtsmitteln gegen den Beschluss zweckmäßig ist, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. "Nichts desto trotz setzt die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag fort," sagte Polizeipräsident Norbert Wesseler am heutigen Tag.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, eine vom Polizeipräsidium angenommene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Form der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung könne aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht angenommen werden. Es sei nicht durch Tatsachen belegt, dass die Durchführung der Versammlung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck vermitteln würde, es handele sich dabei unmittelbar um eine Aktion zugunsten der im August 2012 verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand“. Da in den vergangenen Jahren in Dortmund am 01. Mai keine Demonstrationen stattgefunden hätten, die der rechten Szene zugeordnet werden könnten, sei in der Versammlung kein Ereignis zu sehen, das nach außen erkennbar einen identitätsstiftenden organisatorischen Zusammenhalt der in Dortmund ansässig gewesen verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand“ fortführen solle.

Autor:

Andreas Meier aus Dortmund-West

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