"Lasst mich los, ihr Hurensöhne!": 22-Jährige attackiert Bundespolizisten

Die Bundespolizei nahm am vergangenen Freitagnachmittag um 16.15 Uhr, eine 22-jährige betrunkene Düsseldorferin fest, weil sie nach der Fahrkartenkontrolle auf einen Zugbegleiter (39) und eine 18-jährige Reisende einschlug.

Nachdem ein Zugbegleiter des Regionalexpresses 13 auf dem Weg von Neuss nach Düsseldorf eine junge Frau ohne Fahrkarte antraf, flippte diese nach der Personalienfeststellung aus. Sie schlug dem Zugbegleiter ins Gesicht und trat ihm gegen seine Beine. Im Düsseldorfer Hauptbahnhof angekommen, versuchte sie den 39-Jährigen daran zu hindern, sich der Situation zu entziehen.

Die Bundespolizei wurde informiert und traf im Düsseldorfer Hauptbahnhof auf Bahnsteig 7 auf den Zugbegleiter und die junge Frau, die immer noch nicht von dem Mann abließ. Da sie sich auch gegenüber den Bundespolizisten unkooperativ verhielt, mussten ihr Handschellen angelegt und sie zur Dienststelle gebracht werden. Vor der Festnahme versuchte sie nach den Beamten zu schlagen und zu flüchten. Als die Beamten sie daran hinderten, entgegnete die aggressive Frau ihnen mit den Worten:"Lasst mich los, ihr Hurensöhne, sonst klatsch ich euch eine!"

Bei der Zeugenbefragung wurde bekannt, dass eine 18-jährige Bosnierin ebenfalls von der aggressiven Deutschen ins Gesicht geschlagen wurde.

Auf dem Weg zur Dienststelle widersetzte sich die Frau mehrmals den Beamten. Als sie auf der Dienststelle nach gefährlichen Gegenständen durchsucht wurde, konnten die Polizisten ein Einhandmesser in ihrer Handtasche auffinden. Dieses wurde beschlagnahmt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille.

Da sie sich nicht beruhigen wollte und eine weitere Gefahr von ihr ausging, wurde sie einem Richter vorgeführt, der einen Unterbindungsgewahrsam bis 7.00 Uhr des Folgetages anordnete. Daraufhin wurde sie im Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Düsseldorf untergebracht.

Die Bundespolizei leitet ein Strafverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Nötigung, des Erschleichens von Leistungen, der Körperverletzung sowie der Ordnungswidrigkeit wegen des Führens eines Einhandmessers ein.

Autor:

Claudia Brück aus Düsseldorf

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