Videoüberwachung Altstadt: „Wir wollen den Bürger schützen“

Die Polizeibeamten Anja Künast und Gabriel Krüger auf Streife. Oben links die Videokamera, die die beiden unterstützt. Foto: Siegel
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  • Die Polizeibeamten Anja Künast und Gabriel Krüger auf Streife. Oben links die Videokamera, die die beiden unterstützt. Foto: Siegel
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Wer über die Polizei spricht, verwendet schon mal das geflügelte Wort vom

„Auge des Gesetztes“. In der Düsseldorfer Altstadt kann dieses Floskel wörtlich genommen werden: Rund um die Bolker Straße hat die Polizei fünf Videokameras instaliert.

Die „längste Theke der Welt“ macht gerade mal 0,2 Prozent der Gesamtfläche Düsseldorfs aus. Rund 1.900 Menschen wohnen hier. Aber: „Am Wochenende haben wir 70.000 bis 100.000 Besucher pro Tag“, betont Jürgen Bielor vom Polizeipräsidium Düsseldorf. Und auch wenn die meisten dieser Besucher sich friedlich verhalten – eine solche Ballung auf engem Raum sorgt für Konfliktpotential und lockt dazu noch Taschendiebe an.

Mehr Delikte

„Jede dritte Körperverletzung im Stadtgebiet geschieht in der Altstadt“, führt Bielor weiter aus. Zudem wächst die Zahl der Taschendiebstähle. Von 1412 im Jahr 2012 stieg die Zahl der Delikte im vergangenen Jahr auf 3067. „Das ist ein echter Ausreißer, der uns große Sorgen macht“, bekennt Polizeipräsident Norbert Wesseler.

Hier soll die Videobeobachtung durch die Polizei für Abhilfe sorgen. Seit April 2005 sind rund um die Bolker Straße vier Kameras instaliert worden; eine fünfte kam nun an der Ecke Bolkerstraße/Kapuzinergasse hinzu.

Von der Leitstelle der Altstadtwache Heinrich-Heine-Allee aus sind alle fünf Kameras gleichzeitig auf einem Monitor zu sehen. Der diensthabende Beamte kann die Kameras von seinem Platz aus steuern, indem er beispielsweise einen Ausschnitt, auf dem er etwas verdächtiges beobachtet, heranzoomt. Beobachtet er eine Straftat, kann er den Beamten via Funk sofort seine Beobachtungen mitteilen.

Die eingesetzten Beamten sind viel schneller, nach circa 50 Sekunden, am Tatort. Ohne den Einsatz der Kameras dauert es drei Minuten länger, bis alarmierte Beamten am Tatort wären. „Wir wollen den Bürger schützen“, bekräftigt Jürgen Bielor den Grund für die Videoüberwachung.
Die rechtliche Voraussetzung bildet § 15a des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach kann die Polizei öffentliche Orte, an denen wiederholt Straftaten vorkommen, mittels Videoübertragung beobachten. Die aufgezeichneten Daten dürfen 14 Tage lang gespeichert werden; in Düsseldorf ist dies sieben Tage lang der Fall.

Der Einsatz ist auf ein Jahr befristet. Sind die Voraussetzungen für eine Überwachung weiterhin gegeben, kann die Überwachung verlängert werden. Am 31. Juli 2018 tritt das Gesetz außer Kraft. Es folgt eine Überprüfung der Maßnahmen durch die Landesregierung und eines oder mehrerer unabhängiger Wissenschaftler, über die dem Landtag berichtet wird.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, bleibt der private Bereich innerhalb des videoüberwachten Raumes nicht einsehbar: Die Häuserfronten und damit die Fenster der Altstadt-Anwohner sind verpixelt.

Eine Ausweitung des Einsatzes mit weiteren Kameras ist zur Zeit kein Thema. Zudem bildet die Düsseldorfer Altstadt beinahe ein Alleinstellungsmerkmal: Neben der Landeshauptstadt nutzt derzeit nur Mönchengladbach den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum.

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Die Polizeibeamten Anja Künast und Gabriel Krüger auf Streife. Oben links die Videokamera, die die beiden unterstützt. Foto: Siegel
In der Leitstelle der Altstadtwache laufen die Daten der Kameras zusammen. Foto: Siegel
Autor:

Sascha Ruczinski aus Schwelm

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