Viele Knöllchen für Düsseldorfer

Wer Hundehaufen einfach auf Straßen, Wegen oder Kinderspielplätzen liegen lässt, muss mit mindestens 75 Euro Strafgeld rechnen. ^ Foto: Budde
  • Wer Hundehaufen einfach auf Straßen, Wegen oder Kinderspielplätzen liegen lässt, muss mit mindestens 75 Euro Strafgeld rechnen. ^ Foto: Budde
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Mitarbeiter des Ordnungsamtes machen auf Fehlverhalten aufmerksam – und verlangen dafür Geld. Das ist ihre Aufgabe. Der Fall eines Rentners, der für eine Ruhepause an einer Bushaltestelle 35 Euro zahlen sollte, hat vergangene Woche für Unmut bei Bürgern gesorgt.

Es verwundert nicht, dass das Ordnungsamt und seine Außendienstler vom Ordnungs- und Servicedienst (OSD) nicht gerade beliebt sind. Für allein rund 415.000 Knöllchen gegen Falschparker, über 206.800 Bußgelder gegen Temposünder oder 6.638 Anzeigen gegen Rotlichtfahrer kassierten sie Millionen. Dazu kommen Strafen für Hundehalter, Müllsünder und andere, die gegen die „Düsseldorfer Straßenordnung“ verstoßen. Tendenz: steigend.
Die meisten Verkehrssünder wissen gar nicht, wer sie erwischt hat. Autofahrer finden nur einen Hinweis an der Windschutzscheibe, andere werden von automatischen Tempo- und Rotlicht-Überwachungsanlagen erfasst. Wenn es aber zu einer direkten Begegnung kommt, dann bleibt es nicht immer bei Wortgefechten. OSD-Streifen werden oft beschimpft, bespuckt und angegriffen. Andererseits werden ihnen immer wieder Übereifer, Willkür, Neigung zur „Jagd“ auf Obdachlose und ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen vorgeworfen. Am Ende landen die Beteiligten auch schon einmal im Krankenhaus oder sehen sich vor Gericht wieder.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: „Die Kolleginnen und Kollegen des OSD sorgen für Sicherheit in der Stadt und leisten damit für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr wertvolle Arbeit. Anfeindungen bis hin zu Bedrohungen sind deshalb absolut inakzeptabel.“
Als „verlängerter Arm“ des Innendienstes, so heißt es auf der Website der Stadt Düsseldorf, erledige der OSD „einzelfallbezogene Aufträge“. Er sei aber auch ein „Dienstleister, um Rat- oder Hilfesuchenden möglichst schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen“. In dieser Funktion stünden den Ordnungshütern „im Bedarfsfall auch Befugnisse zu, wie diese von der Polizei angewandt werden dürfen“. Andererseits, heißt es weiter, „versehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst auch mit einem hohen Maß an Fingerspitzengefühl.“ Zweifel hatten daran viele, nachdem ein demenzkranker Rentner (85) 35 Euro bezahlen sollte, weil er sich an einer Bushaltestelle ein paar Minuten ausgeruht hatte. Obwohl die Stadt den Übereifer einräumte und die Forderung zurücknahm, wurde die Behörde mit Hass-E-Mails überzogen. Es gab sogar eine Morddrohung. Immer wieder wird dem OSD mangelnde „Neutralität“ bei Einsätzen etwa gegen Obdachlose vorgeworfen. Diese Kritik weist ein Sprecher des Presseamtes zurück: „Es gibt keinen Grund, diese Menschen, wenn sie gegen Vorschriften verstoßen, schlechter zu behandeln als andere. Aber auch keinen Grund, sie besser zu behandeln.“ Das gelte für alle Bereiche, in denen das Ordnungsamt tätig werde.
Jeder Bürger, der sich „durch das Verhalten Dritter gestört fühlt“ kann sich Tag und Nacht unter der Telefonnummer 899-4000 an das Ordnungsamt wenden. Amtsleiter Michael Zimmermann: „Man sollte aber zunächst den Störer selbst ansprechen und mit ihm eine Einigung suchen. Das gilt vor allem im Nachbarbereich.“ (Ausführliche Informationen im Internet unter unter www.duesseldorf.de, hier in die Suchfunktion – Lupensymbol - einfach OSD eingeben.) (Hans-Dieter Budde)

Was kostet wie viel? 

Hier ein Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur „Düsseldorfer Straßenordnung“ (Mindestbeträge):

- Zigarettenkippe wegwerfen: 10 €
-„Wildpinkeln“: 35 €
- Hausmüll in öffentliche Abfalleimer werfen oder daneben stellen: 75 €
- Sperrmüll wild deponieren: 150 € (Kühlschrank bis 1000 €)
- Benutzen von ÖPNV-Anlagen als Ruhe-, Spiel- oder Lagerplatz, Genuss von Alkohol, Rauchen in unterirdischen Anlagen: 35 €
- Autowäsche, Autoreparatur und Ölwechsel auf der Straße: 35 €,
- Verstoß gegen die Anleinpflicht: Kleine Hunde: 75 €, große bzw. gefährliche Hunde: ab 100 bzw. 200 €
- Tiere (allgemein) trotz Verbot auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen: 100 €, bei Hunden je nach Größe, Rasse und „Gefahrenklasse“: 100 €, 150 € und 200 €, nicht angeleint: 200 €, 250 € und 300 €, Hundekot nicht beseitigen: 75 €, auf Kinderspielplätzen: 150 €
- Unbefugter Aufenthalt von Jugendlichen/Erwachsenen auf Kinderspielplätzen: 15 €

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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