Einwohnerfragestunde im Stadtbezirk 7

24. Januar 2017
17:00 Uhr
Gerresheimer Rathaus, 40625 Du00fcsseldorf
Die Bezirksvertretung 7 tagt am 24. Januar in Gerresheim. | Foto: Klaus Heylen / Lokalkompass Düsseldorf

Die Bezirksvertretung 7 (Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Ludenberg) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung am Dienstag, 24. Januar, 17 Uhr, im Sitzungssaal des Gerresheimer Rathauses, Neusser Tor 12, eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner zu Anliegen, die den Bezirk betreffen, an.

Bis zum 10. Januar können Fragen zu Anliegen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- und anhörungsbefugt ist, schriftlich eingereicht werden. Die Fragen werden von der Verwaltung in der Fragestunde beantwortet.

Frühzeitig einreichen

Die Fragen müssen spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn der Bezirksverwaltungsstelle 7 schriftlich vorliegen.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt ist zu diesem Zweck unter dem Link:
www.duesseldorf.de/formulare/einwohnerfragestunde-der-bezirksvertretung-7.html ein Online-Tool hinterlegt, das für die Eingabe genutzt werden kann. Ebenso können Fragen per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 7, Neusser Tor 12, 40625 Düsseldorf, oder per E-Mail gerichtet werden an: bezirksverwaltungsstelle.07@duesseldorf.de

In der Fragestunde trägt der Anfrager die Frage kurz vor. Dazu sind drei Minuten Zeit, es kann auch eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass daran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen sowie die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

Fragen kurz halten

Die Fragen sind kurz zu halten, um eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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