VEKEHRS-URTEIL LOGISCH FÜR SIE ??

ACHTUNG ; AUCH BEI TROCKENHEIT - DIE GESCHWINDIGKEIT EINHALTEN - !
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Verstehen Sie dieses Urteil

Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer:

Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch,
wenn es gar nicht schneit.

Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Anders als beim
Zusatzschild "bei Nässe"

werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
Tempolimit-Zeichen mit Schneeflocken-Symbol
Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.

UMFRAGE
Wie bewerten Sie das OLG-Urteil ?

Die Begründung ist nicht nachzuvollziehen.

Richtig, das Tempolimit ist maßgeblich, nicht die Zusatzinfo.
Schwierig zu beurteilen.

Zwischenergebnis über 91,5 % der user ,
verstehen derart Urteilsbegründung – nicht - !

Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht.

Tempolimit gilt auch bei trockener Straße

Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten.

Das OLG bekräftigte aber auch, dass

>> der Zusatz "Schneeflocke" entbehrlich seinicht nur bei Schnee, sondern auch auf trockener Fahrbahn.
Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden, hieß es weiter in dem rechtskräftigen Beschluss.

http://www.t-online.de/auto/news/id_71392806/tempolimit-schneeflocke-gilt-auch-ohne-schnee-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Bin gespannt auf die Reaktionen der Kraftfahrer/Innen !

Oder ist das alles so zu akzeptieren ?

ACHTUNG ; AUCH BEI TROCKENHEIT - DIE GESCHWINDIGKEIT EINHALTEN - !
Hier darf man/frau bei trockener Fahrbahn wiederum - schneller - fahren.
Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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