Ratgeber Fotorecht (Teil 5): "Mal eben schnell ein Foto aus dem Internet!?…"

Mit ein paar Klicks und Tricks kann man jedes Foto aus dem Internet herunterladen. Aber die wenigsten darf man auch für die eigene Veröffentlichung nutzen. | Foto: Olaf Hellenkamp
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  • Mit ein paar Klicks und Tricks kann man jedes Foto aus dem Internet herunterladen. Aber die wenigsten darf man auch für die eigene Veröffentlichung nutzen.
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Fotografieren und Veröffentlichen auf lokalkompass.de: Im vierten Teil unserer Ratgeber-Reihe Fotorecht beschäftigen wir uns mit der Frage, unter welchen Umständen man anderleuts Fotos aus dem Internet nutzen kann, worauf man achten sollte - und welche Fehler man tunlichst vermeiden sollte. Die Rechtsabteilung der WVW/ORA-Verlage im Frage-Antwort-Spiel.

Das Tolle am Internet ist ja, dass man zu jedem Suchwort blitzschnell ein Foto findet, das man sich abspeichern kann…

Auf den ersten Blick ist das wirklich schön…

Wenn ich nun im Internet ein prima Foto gefunden habe und es für meinen Bericht nutzen will: Reicht es, unter dem Bild die Quelle anzugeben?

Das kann möglich sein, muss es aber nicht. Bei fremden Fotos sollte ich grundsätzlich davon ausgehen, dass die urheberrechtlich geschützt sind. Es gibt einen Urheber, der nicht ich bin, und damit habe ich in der Regel die Rechte Dritter zu beachten, wenn ich Bilder aus dem Internet nutzen will.

Es gilt also zu überlegen: was muss ich tun, damit ich das Bild für meine Zwecke benutzen darf? Wenn ich den Urheber kenne, frage ich den vielleicht mündlich um Erlaubnis. Bei Unbekannten sollte man eher schriftlich vorgehen. Vielleicht will er oder sie Geld dafür haben? Das sollte man vorab klären.

Es gibt auch Agenturen und Bilddatenbanken im Internet, die die Bedingungen vorgeben, die ich erfüllen muss, um das jeweilige Foto zu nutzen. Da muss ich nicht fragen, sondern vor allem das Kleingedruckte lesen: erfülle ich die Bedingungen oder nicht? Wenn ich das nicht mache, kann ich schnell rechtliche Probleme bekommen und muss Schadensersatz zahlen.

Es gibt allerdings besondere Umstände, in denen ich als Journalist berechtigt wäre, ein Werk zu verwenden, ohne fragen zu müssen. Da wäre zum einen die so genannte Berichterstattung über Tagesereignisse (so heißt es im Gesetz). Selbst wenn ich auf dem Foto eine urheberrechtlich geschützte Darstellung habe, könnte ich das durch die Berichterstattung über Tagesereignisse rechtfertigen.

Mal angenommen ein Museum eröffnet eine neue Ausstellung, ich gehe durch die Räume und mache Fotos, auf denen auch die Gemälde zu sehen sind, die urheberrechtlich geschützt sind, darf das Foto aber dennoch verwenden, weil es über den Anlass der Ausstellungseröffnung berichtet.

Ein anderer besonderer Umstand wäre das Bildzitat: das heißt, wenn ein Foto eine Aussage enthält, auf das ich mich in meinem Bericht beziehe, dann kann ich dieses Foto als Beleg heranziehen, um zu sagen: hier ist diese Aussage dokumentiert.

Ach, das klingt ja praktisch! Also mal angenommen, ich höre im Radio was Neues vom Papst und möchte das kommentieren: dann such ich mir einfach schnell ein Foto vom Papst bei Spiegel online oder auf derwesten.de und nutze das. Begründung: tagesaktuelles Ereignis.

Das ist genau der Fall, der nicht geht, weil ich in der Regel ein Foto habe, was für Spiegel oder WAZ lizensiert wurde, sei es weil der Fotograf ein Mitarbeiter des Medienunternehmens ist oder weil es ein Foto einer Nachrichtenagentur wie dpa oder Reuters ist, für deren Nutzung Medienunternehmen ebenfalls Lizenzgebühren zahlen.

Dadurch ist also nicht die allgemeine Nutzung im Internet durch Jedermann gewährleistet, sondern nur für jene, die den entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Wenn ich solche Fotos einfach so nutze, ohne die Nutzungsrechte zu erwerben, dass muss ich damit rechnen, dass der Rechteinhaber mich in Anspruch nimmt.

Das andere Beispiel wäre, wenn das Foto eine außergewöhnliche Situation dokumentiert, die Gegenstand meiner Berichterstattung ist: der Papst schlägt ein kleines Kind. Dann wäre das mitunter durchs Zitatrecht abgedeckt.

Tipps zum Weiterlesen

=> Wann ist ein Bildzitat erlaubt? Anleitung und Checkliste

Ratgeber Fotorecht

=> Teil 1: Persönlichkeitsrecht und Einverständniserklärung
=> Teil 2: Fotografieren bei Veranstaltungen
=> Teil 3: Öffentlichkeit, Panoramafreiheit und Beiwerk
=> Teil 4: die wichtigsten Tipps für unterwegs

Habt Ihr Fragen zum Thema? Dann fragt bitte unterhalb des Beitrag per Kommentar! Alle bisherigen Beiträge dieser Interview-Reihe findet Ihr auf der Themenseite lokalkompass.de/fotorecht.

Mit ein paar Klicks und Tricks kann man jedes Foto aus dem Internet herunterladen. Aber die wenigsten darf man auch für die eigene Veröffentlichung nutzen. | Foto: Olaf Hellenkamp
Wer Fotos aus dem Internet für den Lokalkompass nutzen will, muss das Kleingedruckte lesen: Das Kleingedruckte beim Urheber und das Kleingedruckte beim Lokalkompass. | Foto: Beatrix von Lauff
Autor:

Stanley Vitte aus Düsseldorf

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