Selbstbestimmt alt werden – Rechtliche Vorsorge ist wichtig

Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hin.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Vollmachtgebers in allen oder speziell genannten Angelegenheiten wie etwa Bankgeschäften als rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Betreuungsverfügung hält den gewünschten Betreuer fest, sollte später einmal eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig werden. Mit einer Patientenverfügung, manchmal auch Patiententestament genannt, kann die persönlich gewünschte medizinische Versorgung bzw. Behandlung festgelegt werden, falls man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann.

Die Vorsorgevollmacht setzt bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein. Detaillierte Informationen zum Thema „Rechtliche Vorsorge“ bietet die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. an.

Das Informations-Set „Rechtliche Vorsorge“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail unter info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Weitere Broschüren und Ratgeber zur Alzheimer-Krankheit finden Sie auf unserer Website.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00
BIC: BFSWDE33XXX

Autor:

Christian Leibinnes aus Düsseldorf

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