Nicht "aktiv beteiligt": Duisburgs Ex-OB Adolf Sauerland sagt als Zeuge im Loveparade-Strafprozess aus

Duisburgs ehemaliger Oberbürgermeister Adolf Sauerland, Rainer Schaller, Veranstalter der Loveparade 2010, Duisburgs damaliger stellvertretender Polizeipräsident Detlef von
Schmeling und Duisburgs ehemaliger Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe bei
der Pressekonferenz am Tag nach der Loveparade-Katastrophe. WA-Foto: Preuß | Foto: Archivfoto: Frank Preuß
  • Duisburgs ehemaliger Oberbürgermeister Adolf Sauerland, Rainer Schaller, Veranstalter der Loveparade 2010, Duisburgs damaliger stellvertretender Polizeipräsident Detlef von
    Schmeling und Duisburgs ehemaliger Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe bei
    der Pressekonferenz am Tag nach der Loveparade-Katastrophe. WA-Foto: Preuß
  • Foto: Archivfoto: Frank Preuß
  • hochgeladen von Lokalkompass Duisburg

Duisburgs ehemaliger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ist am Mittwoch und Donnerstag, 2. und 3. Mai, als erster "prominenter" Zeuge im Loveparade-Strafverfahren geladen.

Er gehört ebenso wenig wie Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller zu den zehn wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung Angeschuldigten, die sich vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg verantworten müssen. „Es liegen (strafrechtlich) keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben“, hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2014 geurteilt.

Vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent stehen wegen schwerwiegender Planungsfehler vor Gericht. Dazu drei Bedienstete des Duisburger Bauamtes sowie drei städtische Bedienstete in leitender Funktion, darunter der frühere Duisburger Baudezernent, denen zur Last gelegt wird, die Veranstaltung genehmigt zu haben.

Die Vernehmung Sauerlands, der keine politische Verantwortung hatte übernehmen wollen und wegen seines Umgangs mit der Katastrophe von den Bürgern im Februar 2012 abgewählt wurde, soll Aufschluss darüber geben, ob es öffentlichen Druck gegeben habe, die Veranstaltung durchzuführen, und ob Sicherheitsbedenken bekannt gewesen seien. 

Am Mittwochvormittag sagt Ex-OB Sauerland zunächst aus, "nicht aktiv" an den Planungen zur Loveparade 2010 mitgewirkt zu haben. Er hätte keine Genehmigungen erteilen müssen. Der damalige Duisburger Rechts- und Ordnungsdezernent sei frühzeitig mit den Planungen betraut gewesen. Die Idee zur Loveparade in Duisburg und anderen Revier-Städten sei 2007 erstmals vom Kommunalverband Ruhrgebiet gekommen.

"Ich musste keine Genehmigungen erteilen"

Auch auf dezidierte und wiederholte Nachfrage des Richters erklärt Sauerland immer wieder, das Rechtsdezernat sei planendes, koordinierendes und somit zentrales Amt in Sachen Loveparade-Planung gewesen. Ihm sei nur darüber berichtet worden. Er habe keine Genehmigungen vorbereiten oder erteilen müssen.

Er persönlich sei kein Freund der Loveparade gewesen, die Veranstaltung sei der Stadt vom Kommunalverband Ruhr angedient worden. Er habe die Idee in den Stadtrat eingebracht, so Sauerland. Der Rat habe ihr mit großer Mehrheit zugestimmt. Er habe das Projekt dann in Gang gebracht, sei damit aber außen vor gewesen. "Das war dann Sache der Fachlichkeit."

Zur Info: Der frühere Duisburger Rechts- und Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe gehört - anders als der damalige Planungsdezernent - nicht zu den Angeschuldigten. Er verlor sein Amt, da der Rat der Stadt im April 2014 auch wegen seiner Rolle als Loveparade-"Koordinator" mehrheitlich gegen seine Wiederwahl stimmte.

Nebenkläger zeigten sich in einer Prozesspause am ersten Tag enttäuscht, dass Duisburgs Ex-OB in seiner kurzen Eingangserklärung kein Wort für die Opfer fand.

Bei der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 kamen 21 Menschen ums Leben, mindestens 652 Besucher wurden verletzt. Ergeht bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil, verjähren die vorgeworfenen Straftaten.

Kuriosum am Rande dieses Prozesstages:
Brav warteten die akkreditierten Fotografen und Kamerateams am Morgen darauf, Duisburgs Ex-OB Sauerland vor seiner Vernehmung ablichten zu können - auf der eigens für sie festgelegten Position im Erdgeschoss. Dort dürfen lediglich aus der gesondert ausgewiesenen, durch Tensatorenbänder abgegrenzten Technikzone heraus Bild- und Tonaufnahmen gefertigt werden. Sauerland befand sich auch in rund 20 Meter Sichtweite, die Kameras durften aber gegen 8.40 Uhr nicht gezückt werden. Fotografieren und Filmen ist erst eine halbe Stunde vor Prozessbeginn und damit ab 9 Uhr erlaubt, da befand sich Sauerland aber schon im Gerichtssaal. Und hier haben nur so genannte Poolführer Zugang.

Hier geht es zur Themenseite Loveparade

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.