Gefügelpest: Aufstallungspflicht in Duisburg auf Risikogebiete beschränkt

Nur noch in bestimmten Gebieten gilt Stallpflicht fürs Geflügel. | Foto: Hannes Kirchner
  • Nur noch in bestimmten Gebieten gilt Stallpflicht fürs Geflügel.
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Das Geflügelpestvirus H5N8 ist in Deutschland bei Wildvögeln und Hausgeflügel weiterhin aktiv. Die Stadt Duisburg hat jedoch gemäß eines Erlass‘ des Umweltministeriums NRW eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Stallpflicht für Geflügel wieder auf die Risikogebiete in der Nachbarschaft der Wildvogelrastplätze Rheinaue Baerl-Binsheim beziehungsweise Rheinaue Walsum begrenzt.

Die Allgemeinverfügung wird zeitnah im nächsten Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung gilt noch die Stallpflicht für das gesamte Duisburger Stadtgebiet.

In den oben genannten Risikogebieten ist Geflügel weiterhin ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere).

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest zu ergreifen.

Weitere Informationen, wie die Verfügung im Wortlaut und eine Karte der Risikogebiete, können hier abgerufen werden.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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