PRESSEMITTEILUNG der BI "Kein Gefahrstofflager in Rheinhausen"

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Die Planung des Gefahrstofflagers der Firma Talke geht in die zweite Runde.
Stadt Duisburg wird aufgefordert, das Verfahren baurechtlich zu stoppen.

Nachdem die Bezirksregierung der Argumentation der Anwohnervertreter weitestgehend gefolgt ist, hat die Firma Talke ihren Antrag zur Errichtung eines Gefahrstofflagers auf dem Logport I Gelände komplett zurückgezogen und nun einen neuen Antrag eingereicht. Der neue Antrag wird zunächst von der Bezirksregierung vorgeprüft. Hiernach werden die Träger öffentlicher Belange, u.a. auch Behörden der Stadt Duisburg, eingebunden und aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. 2014 hat die Stadt Duisburg keine Stellungnahme abgegeben und auch zu den baurechtlichen Aspekten, bei denen die Stadt
ein Mitspracherecht hat, wurde keine Aussage getroffen. Der Rat der Stadt, hat an dieser Stelle das Recht, die Zustimmung zur Errichtung des Störfallbetriebs zu verweigern, d.h. das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern und eine baurechtliche Veränderungssperre zu verhängen.

BI und BUND fordern die Stadt auf, da gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

Bei der Erörterung im September 2014 wurden die Aspekte des Verfahrens nach BImSchG detailliert debattiert, jedoch wurde die baurechtliche Genehmigung wegen der fehlenden Positionierung der Stadt nicht erörtert. Der BUND und die Bürgerinitiative haben aus diesem Grund den Anwalt für Umweltrecht Torsten Deppner, der bereits das Erörterungsverfahren im September letzten Jahres beratend begleitet hatte, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten erläutert, warum es für die Stadt Duisburg rechtlich unbedenklich und zugleich geboten ist, das gemeindliche Einvernehmen während einer Frist von zwei Monaten zu verweigern. Das Hauptargument hierfür liegt laut Gutachten darin, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Deppner führt aus, das Vorhaben stelle einen mit der Eigenart des konkreten Baugebiets nicht zu vereinbarenden, erheblich belästigenden Betrieb dar und verletze darüber hinaus das Gebot der Rücksichtnahme. Hier sind insbesondere die geringen Abstände zur Wohnbebauung und zu anderen öffentlich genutzten Bereichen wie z. B. dem Bahnhof, der alevitischen Gemeinde, einer Kindertagesstätte und einem Nahversorger erwähnt. Aber auch die schlechte Verkehrsanbindung biete der Stadt eine wichtige Argumentationsgrundlage, da die Gefahrguttransporte in jedem Fall entlang oder durch Wohngebiete führen würden.

Darüber hinaus rät das Gutachten dem Rat der Stadt Duisburg, einen Bebauungsplan für die künftige Nutzung des Geländes „Logport I" zu verabschieden und eine Veränderungssperre zu beschließen, bzw. das konkrete Baugesuch der Talke GmbH zurückstellen. Eine solche Veränderungssperre ist ein baurechtlich zulässiges Instrument, um die Unabhängigkeit und Planungshoheit der Gemeinde zu sichern. Der Rat der Stadt Duisburg hat nach Meinung des Gutachters damit alle Instrumente in der Hand, um die Ansiedlung des Gefahrstofflagers an jenem Standort zu verhindern. Nach aktueller Rechtsprechung besteht für die Stadt kein Haftungsrisiko, wie sich in mehreren jüngeren Gerichtsverfahren herausgestellt hat. Darüber hinaus könnte die Bezirksregierung sich über den Willen der Stadt hinweg setzen, würde sie dies für erforderlich halten, und den Bau des Lagers durchsetzen. Insoweit ist es laut Gutachten für die Stadt Duisburg rechtlich unbedenklich, die Zustimmung zu verweigern.

Interessant ist auch ein weiteres Detail: Wenn sich ein Störfallbetrieb am geplanten
Standort ansiedelt, so wird dieser Betrieb Bestandsschutz genießen. Die Seveso III
Richtlinie ist in Vorbereitung und sieht große Abstände von Störfallbetrieben zu
Wohnbebauung, Gastronomie oder Gewerbe vor. Das heißt, die Stadt Duisburg müsste Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnhäusern oder gastronomischen Betrieben ablehnen, alleine aufgrund des Abstands zu Talke. Soweit der BI bekannt ist, plant die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gebag jedoch die Neuerrichtung von Mehrfamilienhäusern in der Franz-Schubert-Straße - ein sogar von Bauminister Groschek angepriesenes Vorzeigeprojekt, das durch die Talke-Ansiedlung gefährdet würde. Der geringe Abstand des von Talke bereits gepachteten Grundstücks wird also in den nächsten Jahren zu erheblichen stadtplanerischen Konflikten führen, wenn das Vorhaben nicht verhindert wird.

Für interessierte Bürger veranstaltet die BI am kommenden Montag, dem 23. März um 19 Uhr eine Info-Veranstaltung in den Räumen der Alevitischen Gemeinde in der Friedrich- Alfred-Str. 182, 47226 Duisburg.

An jedem 1. Sonntag im Monat findet um 18 Uhr der Stammtisch der BI im StellwerkHOF in Friemersheim statt und an jedem 3. Sonntag im Monat startet um 15 Uhr ein Sonntagsspaziergang von der Dorfkirche Friemersheim durch Logport I.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Bürgerinitiative
www.keinegiftstoffe.com oder bei Facebook unter
http://www.facebook.com/groups/keinegiftstoffe

Zur Lage:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-duisburg/videogefahrstofflagerinrheinhausen100_size-L.html?autostart=true#banner

Presskontakt:

Melanie Marten, Sprecherin der Bürgerinitiative Kein Giftstofflager in Rheinhausen, Tel.: 02065-701097

Kerstin Ciesla, Vorsitzende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Duisburg, Tel.: 0178-8140600

Helmut Achterath

Autor:

Helmut Achterath aus Duisburg

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