Abgedampft!

Sie lernt es einfach nicht und vor allen Dingen sie will es auch nicht kapieren!

In ihrem Kampf gegen die E-Zigarette hat NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens vor Gericht eine weitere Klatsche kassiert.

Nach ihrem untauglichen und im vergangenen Jahr vor Gericht gescheiterten Versuch, die E-Zigarette zur Arznei zu erklären und den Verkauf und Vertrieb im Handel deshalb zu verbieten, scheiterte Steffens nun erneut vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das elektrische Gedampfe nichts mit Rauchen zu tun hat und somit nicht unter das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz fällt. Somit darf in Kneipen gedampft werden.

Besonders dumm, die Ministerin dürfte schon vorher gewusst haben, dass ihr Ansinnen zum Scheitern verurteilt ist, schließlich sagte ein internes Gutachten genau den Prozessausgang vorher.

Besonders schön: Das OVG hat keine Revision zugelassen. Frau Steffens wird sich wieder etwas anderes ausdenken müssen, um ihre Erziehungsversuche durchzusetzen. Interne Gutachten werden sie nicht stoppen und Geld spielt dabei eh keine Rolle.

Auf ein Neues, Frau Steffens!

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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