Bärbel Bas und Mahmut Özdemir: „Endlich klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge“

„Endlich beschließen wir das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und schaffen klare Regeln“, erklären die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir. Das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird morgen in 2./3. Lesung abschließend im Deutschen Bundestag beraten und soll am 1. April 2017 in Kraft treten.

Bas und Özdemir betonen wie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, dass sie mit Sorge die wachsende Zahl der Menschen in Leiharbeit und Werkverträgen in Duisburg sehen. „Genau deshalb handeln wir jetzt – so schnell und so umfassend wie das gegen die Widerstände von CDU und CSU möglich ist. Die SPD-Fraktion will Lohn-Drückerei stoppen und keine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Beschäftigten.“

Mit dem Gesetzentwurf wird die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt, danach müssen die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter übernommen werden. Auch das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit („Equal Pay“) wird geregelt – spätestens nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zukünftig genau so viel Geld erhalten wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Der Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern als Streikbrecher wird verboten. Bei den Werkverträgen werden u.a. die „Vorratsverleiherlaubnis“ abgeschafft und die Informationsrechte der Betriebsräte gestärkt.

„Bis zuletzt musste unsere SPD-Fraktion hart um Details des Gesetzes mit CDU und CSU ringen. Wir hätten gerne noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird beim Thema ‚Gute Arbeit‘ aber nicht locker lassen.“

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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