DU ha(s)t die Wahl! Bundestagswahl, OB-Wahl, DOC-Bürgerentscheid in Duisburg

Am 24. September stimmen die Wahlberechtigten in Duisburg über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, das Amt der/des OB und den Bürgerentscheid zum DOC ab. | Foto: Hannes Kirchner
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  • Am 24. September stimmen die Wahlberechtigten in Duisburg über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, das Amt der/des OB und den Bürgerentscheid zum DOC ab.
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Super-Wahlsonntag in Duisburg! Wer hat künftig im Bund das Sagen - und mit wem? Wer wird Duisburgs neuer Oberbürgermeister? Wie entscheiden sich die Duisburger in Sachen Designer Outlet Center (DOC)? Das alles entscheidet sich am 24. September.

"Die Dreifachwahl wird von allen Beteiligten mit Spannung erwartet", sagt denn auch Dr. Dörte Diemert, Duisburgs Kämmerin und verantwortliche Kreiswahlleiterin. Vor allem aber ist der Super-Wahlsonntag eine "organisatorische Herausforderung". Eine solche hatte die Stabsstelle für Wahlen zuletzt im Mai 2014 zu stemmen, als die Duisburger zeitgleich zur Europawahl, zur Kommunalwahl und zur Integrationsratswahl zu den Urnen gerufen wurden.
Immer mehr Wahlberechtigte wollen vorab ihre Kreuzchen machen. Das ist in diesem Fall seit dem 22. August per Briefwahl möglich. Daher wurden für die aktuelle Dreifachwahl zusätzlich 57 Briefwahlbezirke eingerichtet, zwölf mehr als bei der Landtagswahl im Mai 2017.

Die Briefwahlbeteiligung insgesamt liegt bislang (Stand 18. September) für die Bundestagswahl bei 51.896 (2013: 50.454), für die OB-Wahl bei 50.894 (2012: 36.548) und für die Abstimmung DOC bei 43.893. Um die Zahlen in Relation zu setzen: Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind rund 328.000 Duisburger, für die Wahl zum OB und die Abstimmung zum DOC sind es 366.000 Duisburger. Das deutet auf eine möglicherweise rege Wahlbeteiligung hin.

Auszählung der Dreifachwahl wird zur Geduldsprobe

Das Warten auf die Dreifach-Wahlergebnisse könnte für die Duisburger allerdings zu einer kleinen Geduldsprobe werden. Die Reihenfolge der Auszählung ist gesetzlich vorgeschrieben. Da geht es nach Bedeutung. Also zählen die rund 3.300 Wahlhelfer in 323 Stimmbezirken zunächst die Bundestagswahl aus, dann die OB-Wahl und als drittes die Abstimmung zum Bürgerentscheid. Das kann sich bis in die Nacht ziehen. Kreiswahlleiterin Dr. Dörte Diemert macht in diesem Zusammenhang deutlich: "Sicherheit geht vor Schnelligkeit!" Auf die ehrenamtlichen Wahlhelfer, ohne die der Super-Wahlsonntag gar nicht zu meistern wäre, werde keinerlei Druck ausgeübt.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dies gilt auch für die Ergebnisse der OB-Wahl sowie der Abstimmung zum DOC, die allerdings erst nach den jeweiligen Bundestagswahl-Ergebnissen in den Stimmbezirken veröffentlicht werden.
Am 27. September tagt der Wahlausschuss um 12.30 Uhr öffentlich, um die endgültigen amtlichen Endergebnisse der OB-Wahl und das Ergebnis des Bürgerentscheid DOC festzustellen. Am 29. September, 15 Uhr, tagt der Kreiswahlausschuss, um das amtliche Endergebnis für die Bundestagswahl festzustellen.

=> Aktuelle Infos zum Wahlausgang in Duisburg finden Interessierte, wie gewohnt, natürlich hier im LK!


Hier Infos zur Bundestagswahl in Duisburg:


=> Insgesamt sind rund 328.000 Duisburger für die Bundestagswahl wahlberechtigt, hiervon rund 171.000 Frauen und 157.000 Männer. Rund 17 Prozent der Wahlberechtigten haben einen Migrationshintergrund. Erstmalig wählen dürfen bei der Bundestagswahl 16.264 Bürger.
=> Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Man muss in Regel also seit dem 24. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
=> Das Stadtgebiet Duisburg ist in zwei Bundestagswahlkreise zusammengefasst. Zum Wahlkreis 115 Duisburg I gehören die Stadtbezirke Rheinhausen, Süd und vom Stadtbezirk Mitte die Stadtteile Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort. Zum Wahlkreis 116 Duisburg II gehören die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl und vom Stadtbezirk Mitte der Stadtteil Duissern.
=> Im Wahlkreis 115 Duisburg I treten acht Direktkandidaten (Erststimme) zur Wahl an: Thomas Mahlberg (CDU), Bärbel Bas (SPD), Anna von Spiczak-Brzezinski (Bündnis 90/Die Grünen), Özden Ates (Die Linke), Carlos Alexander Gebauer (FDP), Guido Kurt Peter Krebber (AfD), Christel Hopf (Piraten) und Günther Bittel (MLPD).
=> Im Wahlkreis 116 Duisburg II treten sieben Direktkandidaten zur Wahl an: Volker Peter Mosblech (CDU), Mahmut Özdemir (SPD), Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen), Martin Kretschmer (Die Linke), Frank Albrecht (FDP), Dr. Karl Michael Solms (AfD) und Peter Römmele (MLPD).
=> Insgesamt 23 Parteien können mit der Zweitstimme gewählt werden.
=> Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Bundestag und damit die Stärke der Fraktionen hängen vom jeweiligen Zweitstimmenanteil der Parteien ab. Die Zweitstimme entscheidet somit über mögliche Koalitionen und den künftigen Kanzler.

Hier Infos zur OB-Wahl in Duisburg:

=> Für die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/-in sind rund 366.000 Duisburger wahlberechtigt, hiervon rund 187.000 Frauen und rund 179.000 Männer. Insgesamt sind rund 30.000 EU-Bürger wahlberechtigt. Dieselben Bürgerinnen und Bürger, die zur OB-Wahl wahlberechtigt sind, sind auch für die Abstimmung zum DOC abstimmungsberechtigt. Erstmalig wählen beziehungsweise abstimmen dürfen 33.419 Bürgerinnen und Bürger.
=> Wahlberechtigt für die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/-in sowie zur Abstimmung in Sachen DOC ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet der Stadt Duisburg seine Wohnung (Hauptwohnsitz) hat (Stichtag 8. September 2017) und nicht vom aktiven Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist nach § 8 KWahlG.
=> Für das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters gibt es sechs Kandidaten: Amtsinhaber Sören Link (SPD) bittet die Bürger erneut um ihre Stimmen. Seine Herausforderer sind: Gerhard Meyer, gemeinsamer Kandidat von CDU, Grünen, Junges Duisburg und Bürgerlich-Liberalen in Duisburg; Erkan Kocalar (Die Linke); Thomas Wolters (FDP), Melanie Händelkes (NPD) und Yasar Durmus ("Wir sind Duisburg", Einzelbewerber).
=> Eine Stichwahl findet statt, wenn es bei der Oberbürgermeisterwahl am 24. September nicht zur absoluten Mehrheit für eine/einen der vorgeschlagenen Kandidaten kommt. Die neue Oberbürgermeisterin/der neue Oberbürgermeister der Stadt Duisburg wird dann in der Stichwahl am Sonntag, 8. Oktober, ermittelt.

Hier die Infos zum Bürgerentscheid in Sachen DOC:

=> Dieselben Bürgerinnen und Bürger, die zur Wahl des Duisburger Oberbürgermeisters wahlberechtigt sind, sind auch für die Abstimmung zum DOC abstimmungsberechtigt.
=> Über folgende Frage gilt es mit "Ja" oder "Nein" abzustimmen: #+Stimmen Sie dafür, dass der "Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt zur Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC) auf der Fläche der Duisburger Freiheit Süd" (DS 17-0025) vom 01.02.2017 aufgehoben werden soll und damit die Einleitung von Bauleitplanverfahren und sonstigen Verfahrensschritten für ein DOC auf dem Güterbahnhofsgelände südlich der Koloniestraße ("Duisburger Freiheit Süd") unterbleibt?
=> Wer gegen den Bau eines Designer-Outlet-Center ist, muss beim Bürgerentscheid also mit „Ja" stimmen. Wer die Planung eines DOC ermöglichen möchte, muss mit "Nein" stimmen.
=> Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Bürger beträgt.

Am 24. September stimmen die Wahlberechtigten in Duisburg über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, das Amt der/des OB und den Bürgerentscheid zum DOC ab. | Foto: Hannes Kirchner
Zwei Stimmen haben Duisburgs Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl. | Foto: Hannes Kirchner
Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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