Flüchtlingsrat NRW zu Abschiebungen

Flüchtlingsrat NRW fordert: Weitere Abschiebewelle verhindern!

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) forciert per Erlass die Abschiebungen von Menschen aus den Westbalkanländern drastisch

Der Abschiebetrend in NRW hält an. Schon 2015 wurde mit 4395 durchgeführten Abschiebungen die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (2232) fast verdoppelt. In diesem Jahr sind nun bis Monatsende April bereits 1727 Menschen abgeschoben worden. Noch 2012 wurde im gesamten Jahr diese Zahl erreicht (1872). Nachdem im letzten Jahr die Menschen direkt aus den Landeseinrichtungen in die Westbalkanländer abgeschoben wurden, werden nun die Kommunen ins Visier genommen. Die neuste Strategie der Landesregierung, um die Abschiebezahlen noch weiter in die Höhe zu treiben,
ist die Überprüfung sogenannter „unplausibler Duldungsgründe“. Bis zum 5. August müssen die Ausländerbehörden laut Erlass vom 21.07.2016 die Duldungen von Personen aus dem Westbalkan in NRW auf Plausibilität überprüfen. Zwei Gründe stehen hier im Fokus: bestehender Abschiebestopp
und fehlende Reisedokumente. Der Hintergedanke dabei: Wenn diese Gründe nicht mehr bestehen, können diese Menschen sofort abgeschoben werden.

Mit dem Hinweis auf Überprüfung bestehender Abschiebestopps wird klar, dass nun auch die letzten Abschiebeschranken fallen werden. Nachdem es bereits seit mehreren Jahren keinen formellen Winterabschiebestopp mehr für Menschen aus dem Westbalkan gegeben hat, ist nun auch der bisher
bestehende Sensibilisierungserlass zurückgenommen worden – hier war geregelt, dass insbesondere bei Abschiebungen in den Kosovo das Vorliegen besonderer Härten (zum Beispiel für Alte oder Kranke) zu prüfen sei. Auch der zweite Aspekt, die Überprüfung fehlender Reisedokumente, wird zu erheblichen
Problemen führen. Es wird unterstellt, dass Menschen ohne Passpapiere diese absichtlich nicht aushändigen würden oder sie zumindest selbstverschuldet verloren hätten. Dabei gehen während des Asylverfahrens Passpapiere regelmäßig bei deutschen Behörden verloren. „Flüchtlinge, die keine Papiere vorweisen können unter einen Generalverdacht zu stellen, ist eine Vorgehensweise, die kategorisch abgelehnt werden muss“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.

„Es kann auch nicht sein, dass Menschen für die Passbeschaffung in ihren Heimatländern bezahlen müssen, wenn sie nicht selbst für den Verlust dieser Papiere verantwortlich sind!“

Es ist auffällig, dass sich der sogenannte Rückführungserlass ausschließlich auf die Westbalkanländer bezieht. Die politische Strategie, einen ganz bestimmten Personenkreis abzuschieben, wird hier sehr deutlich. „Es ist ein fataler Weg, den das Innenministerium jetzt einschlägt“, konstatiert Birgit Naujoks,
„individueller Schutz ist so gut wie nicht mehr vorgesehen.“

Der Flüchtlingsrat NRW fordert eine Rückkehr zum Einzelfallprinzip. Bei jeder Duldung ist zu prüfen, ob nicht die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Betracht kommt oder Duldungsgründe weiterhin vorliegen.

Eine gruppenbezogene Abschiebewelle muss verhindert werden. So steht es in einer Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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