Grüne Duisburg: Offener Brief zu den Giftmülleinlagerungen im Bergwerk Walsum

Die heutige Landesregierung in NRW hat schon zum Teil auf Fragen zu den Abfalleinlagerungen unter anderem im Schacht Walsum geantwortet, deren Beantwortung auch mir unter den Nägeln brannte.

So steht in einer Vorbemerkung der Beantwortung einer kleinen Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag (1513 vom 30 Juli 2013- Drucksache 16/4098), das damals für die Einlagerung von industriellen Massenabfällen, aufgrund knapper übertägiger Flächen für Deponien, die untertägige Variante geprüft wurde. Dazu sollten untertägige Hohlräume des Steinkohlebergbaus dienen.
Unter der damaligen SPD geführten Landesregierung wurde diese, aus meiner Sicht ökologisch undurchdachte und mit unkalkulierbaren Gefahren behaftete, Praxis angestoßen.

Federführend hierzu war das damalige Umweltministerium mit dem nachgeschalteten Landesamt für Wasser und Abfall NRW (LWA). Man gründete Mitte 1987 einen Arbeitskreis, unter maßgeblicher Beteiligung des LWA und auch unter Beteiligung des damaligen SPD geführten Wirtschaftsministeriums. Dort sollte eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden.
1988 wurde dann die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel sollte eine Verbringung nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses von bergbaufremden Abfällen sein, die eine „immissionsfreie Verbringung“ gewährleistete. Begleitet wurde diese Studie von den jeweilig betroffenen Bergämtern, dem Landesoberbergamt, dem Geologischen Landesamt, der jeweilig betroffenen Bezirksregierungen, der staatlichen Umweltämtern, der Kreise bzw. kreisfreien Städte und der Kommunen für jedes betroffene Bergwerk.

Also waren für das Bergwerk Walsum auch Duisburger Ämter zuständigkeitshalber mit im Boot. Damit wurde mir unweigerlich eine Frage meiner im Umweltausschuss der Stadt Duisburg gestellten Anfrage (bestehend aus mehreren Fragen), die in der Sitzung am 14. Oktober 2013 behandelt werden soll, vorab beantwortet.
Was mich beunruhigt ist die Tatsache, das sich die damaligen gewonnenen Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie bei der Einlagerung von überwachungsbedürftigen Abfällen (u.a. giftige Filterstäube und Industrieschlacken) im Hinblick auf mögliche Gefahren für die Umwelt und den Menschen, bei der hydrogeologischen Betrachtungsweise auf gutachterliche Stellungsnahmen von einer RAG nahen Gesellschaft beruhten. Somit wurden Wissenschaftler der TU Berlin von der Ruhrkohle Montalith GmBH (Tochter der RAG) mit einer Stellungsnahme beauftragt, die zu dem Endergebnis 1995 kam, das diese Einlagerung von „Giftmüll“ geologisch, hydrogeologisch und verfahrenstechnisch umweltverträglich sei.

Ich gehe sogar soweit, und das ist meine eigene Bewertung der Dinge, das ich an die Objektivität des Gutachtens bzw. der Stellungnahme Zweifel hege.

Wie in der Beantwortung dieser kleinen Anfrage zwischen den Zeilen zu lesen ist, hat die heutige Landesregierung auch gewisse Zweifel, da sie nun eine gutachterliche Überprüfung veranlasst, die sich vor allen Dingen auf die Fragen konzentrieren soll, ob Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der betroffenen Steinkohlebergwerke zu befürchten sind und welche gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden müssten.

In der gleichen kleinen Anfrage gesteht sich die heutige Landesregierung ein, das es noch keine verlässliche Zahlen über die Art, Menge, Ort und Lage der in die jeweiligen Bergwerke verbrachten Abfälle gibt. Man hat die zuständigen Behörden gebeten, die Informationen vorzulegen.

Das erfüllt mich mit Sorge, zumal die dort eingelagerten Abfälle, auch die überwachungsbedürftigen Abfälle, nach der Betriebsplanzulassung, in einem vom Betreiber (hier RAG) eigens zu führenden Betriebstagebuch zu erfassen waren. Auch Feststellungen über eventuelle Nichtübereinstimmungen der angelieferten Abfall- und Reststoffe mit den Angaben des Lieferanten mussten dort erfasst werden. Konkreteres ist aus dieser Drucksache nicht zu erfahren.
Inwieweit diese Bücher frei von Manipulationen waren, vermag ich nicht zu sagen.

Nur sind diese Betriebstagebücher laut Beantwortung einer weiteren kleinen Anfrage an die heutige Landesregierung (Drucksache 16/4102) aus dieser Zeit wahrscheinlich nicht mehr einsehbar, weil sie begrenzten Aufbewahrungsfristen unterlagen. Die Frist für alle Unterlagen nach der Aktenordnung der Bezirkregierung Arnsberg beträgt 10 Jahre. Die RAG hat alle Unterlagen seit 2003 vollständig vorliegen, nur leider die Unterlagen aus jener Zeit vor 2003 nur unvollständig.

Wir Grüne in Duisburg Walsum begleiten diese Thematik schon seit geraumer Zeit. Es wurden bereits Anfragen in den jeweiligen politischen Gremien (u.a. Bezirksversammlung Walsum, Umweltausschuss Stadt Duisburg) gestellt. Wir werden auch weiterhin an diesem Thema dran bleiben, soviel sei gesagt.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, welcher „Dreck“ noch an das Tageslicht kommt, wenn uns die Antworten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Welters

Autor:

Ralf Welters aus Duisburg

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