Loveparade-Prozess kommt doch!

Foto: Frank Preuß

Die Loveparade-Katastrophe wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Dies hat das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

In der Pressemitteilung des OLG heißt es:

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg und verschiedener Nebenkläger hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 18. April 2017 im Loveparade-Strafverfahren die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zugelassen.

Die Durchführung der Hauptverhandlung wurde vor einer anderen, und zwar der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg, angeordnet.

Der Senat hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich.

Aufgrund einer gegenteiligen Einschätzung hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg im März 2016 die Zulassung der Anklage und damit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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