DVG Ticket-Sonderkontrolle: 166 Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs

Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) geht weiter gegen Schwarzfahren in ihren Bussen und Bahnen vor.

Zusätzlich zu den täglich stattfindenden Überprüfungen setzt die DVG zunehmend auf sogenannte Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Polizei Duisburg. Dabei werden an zufällig ausgewählten Haltestellen über mehrere Stunden konsequent alle Fahrgäste in den dort haltenden Fahrzeugen überprüft, ob sie mit einem gültigen Ticket unterwegs sind.

Eine solche Aktion fand am vergangenen Donnerstag, 23. Oktober, zwischen 8 und 14 Uhr an der Haltestelle „Meiderich Bahnhof“ statt.

Mit Unterstützung durch Mitarbeiter der Polizei Duisburg kontrollierten 24 Ticketprüfer und vier Sicherheitskräfte insgesamt 2.915 Fahrgäste in den Fahrzeugen der Linie 903 und U79.

Die Ergebnisse:

· 166 Fahrgäste wurden ohne gültiges Ticket angetroffen
· die Beanstandungsquote betrug rund 5,7Prozent
· die Polizei hat bei der Aktion 96 Personalienüberprüfungen durchgeführt
· gegen 32 Schwarzfahrer wurde von der Polizei Strafanzeige erstellt

Die DVG führt mit Unterstützung der Polizei regelmäßig Ticket-Sonderkontrollen an verschiedenen Standorten in Duisburg durch, um in einer gezielten Aktion Schwarzfahrer zu überführen. Durch das Schwarzfahren entgehen der DVG schätzungsweise Einnahmen von über drei Millionen Euro pro Jahr.

Hinweis:

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige.

Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 40 Euro führt in diesem Sinne nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zwei Mal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.

Die DVG unterstützt die Bestrebungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro anzuheben, da es sich um ein Erschleichen von Leistungen und somit um eine Straftat handelt.

Im Vergleich zu 15 europäischen Ländern rangiert Deutschland bezüglich des erhöhten Beförderungsentgelts auf Platz 13, nur die Niederlande und Tschechien sind noch günstiger. Belgien liegt mit 200 Euro an der Spitze, gefolgt von Frankreich mit 180 Euro (2012).

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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