Für Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen: schriftliche Vollmacht notwendig!

Foto: Frank Preuß

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Duisburg bezüglich der Briefwahl für die anstehende Dreifach-Wahl am 25. Mai (Europawahl, Kommunalwahl, Integrationswahl) nochmals auf Folgendes hin: Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Die Vertretung dieser Personen beschränkt sich darüber hinaus auf die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Die Stimmabgabe selbst darf grundsätzlich nur von der wahlberechtigten Person selbst erfolgen.
Ausschließlich Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Briefwahlstellen befinden sich an folgenden Standorten: im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 120 (Gebäude TecCenter, neben dem Restaurant Baba SU) in Duisburg-Neudorf; im Rathaus Duisburg am Burgplatz (Zimmer 60) anstelle des Bezirksamtes Mitte; in den Bezirksämtern Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Rheinhausen und Duisburg-Süd.

In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung auch direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Briefwahlanträge werden bis einschließlich 23. Mai 2014, um 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag, um 15 Uhr, entgegengenommen.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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