Steuern sparen durch Sturmtief „Friederike“

Foto: Frank Preuß

In einer Pressemitteilung erklärt der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, wie Kosten zur Beseitigung von Sturmschäden anerkannt werden.

"Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat hohe Schäden angerichtet. Hinzu kommt, dass Handwerker für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung des Garten bezahlt werden müssen. Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Steuererklärung abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014 gehört zu einem Haushalt auch der Gehweg vor dem Haus. Sie können also die Kosten für das Zersägen und die Beseitigung/Entsorgung des Grünschnitts und anderer Gegenstände nicht nur auf Ihrem Grundstück, sondern auch auf dem davor liegenden Gehweg in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Wiederherrichtung des durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogenen Gartens können Sie ansetzen.
Damit diese Kosten anerkannt werden, sind einige Spielregeln einzuhalten. So müssen Sie oder Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft der Auftraggeber sein. Materialkosten werden leider nicht berücksichtigt, wohl aber die Personalkosten. Deshalb sind diese gesondert in der Rechnung auszuweisen. Außerdem muss die Begleichung der Rechnung durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgen."

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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