Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen bei den Margarethensiedlern

1. Vorsitzender, Bernd Pelny begrüßt die Versammlung
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Am vergangenem Montag hielt die Interessengemeinschaft Margarethensiedlung (IGMS) ihre Jahreshauptversammlung im Vereinshaus “Haus alte Rheinbrücke) ab. Der 1. Vorsitzende Bernd Pelny freute sich über die rege Beteilung der Mitglieder und begrüßte alle recht herzlich. Da die Einladungen frist- und formgerecht zugestellt worden waren und sowohl die Tagesordnung als auch das Protokoll der letzten JHV von den Mitgliedern genehmigt wurden, stand dem Fortlauf des Abends nichts im Weg.

Da Neuwahlen anstanden, wurde Jürgen Tholl von den Mitgliedern zum Versammlungsleiter gewählt. Nach den Rechenschaftsberichten des 1. Vorsitzenden, Bernd Pelny und dem Kassierer, Heinz Conrad, die beide ohne Aussprache blieben, gab Bärbel Tholl als 1. Kassenprüferin bekannt, dass die Kasse und die Bücher vorbildlich geführt worden sind und es keinerlei Beanstandungen gibt. Somit konnte der Vorstand entlastet werden.

Einstimmig, bei der jeweiligen eigenen Enthaltung, wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten gewählt: 1. Vorsitzender - Bernd Pelny, 2. Vorsitzende - Rebacca Sauerborn, Kassierer - Heinz Conrad, Schriftführerin - Sabine Conrad. Als Beisitzerinnen und Beisitzer fungieren: Josef Bruchwalski, Volker Frings (Denkmalschutzbeauftragter der IGMS), Manfred Hoffmann (Gerätewart), Michael Kantel, Sandra Sonntag, Martina Wargen und Salvatore Zanetti.

Ingrid Lenders wurde von der Versammlung für die Pressearbeit benannt und Traudel Denecke wird weiterhin die Freud und Leid Kasse betreuen. 1. Kassenprüfer wurde Günter Lenders und das Amt der 2. Kassenprüferin fiel Bärbel Tholl zu. Alle nahmen die Wahl an. Bernd Pelny dankte den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern - Volker Dorn, Marlies Hoffmann und Anke Pelny - für ihre geleistete Arbeit und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Vorstand.

Ehrungen wurden an diesem Abend auch vorgenommen und zwar für 30- Jahre Mitgliedschaft in der IGMS wurde das Ehepaar Angelika und Heinz-Gerd Altenschmidt, sowie Claudio Mameli geehrt, der aber leider wegen Krankheit nicht anwesend sein konnte. Für 10 Jahre IGMS - Mitgliedschaft wurde Stefan Berthold geehrt.

Zum Ehrenmitglied der IGMS wurde Ingrid Lenders ernannt, die sich über diesen Vertrauensbeweis und Auszeichnung sehr freute. Der Vorstand beschloss dies einstimmig auf einer seiner Sitzungen. Ingrid Lenders war 12 Jahre die 1. Vorsitzende der IGMS, bevor sie vor 2 Jahren zum Freundeskreis lebendige Grafschaft wechselte. Allerdings übernahm sie weiterhin ehrenamtlich die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und lässt es sich auch nicht nehmen, am Nikolausabend mit den Kindern zu singen.

Nachdem der nur für Mitglieder offene Teil der Versammlung abgehandelt war, konnte ab 20.00 Uhr jeder Interessierte an der Versammlung teilnehmen. Als Referent war der Bezirksschornsteinfegermeister Andreas Kussel eingeladen, der über die Neuregelungen im Schornsteinfegerhandwerk und die Zuständigkeiten ab 01.01.2013 referierte. Hierbei ging es darum, dass die bestehenden Vorgaben für das Schornsteinfegerhandwerk nicht “Europakonform“ waren, und somit angepasst werden mussten (weitere Informationen siehe unten stehend).

Andreas Kussel klärte darüber auf, dass der Feuerstättenbescheid das kleinere Übel sei, weil billiger, als die Feuerstättenschau. Die Feuerstättenschau dient u.a. der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit. Den Feuerstättenbescheid stellt der “Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger” - so der neue Begriff - aus, der an eine Gebührenordnung gebunden ist. Es ergab sich eine rege Diskussion, bei der sehr schnell klar wurde, dass es hohen Informationsbedarf gab. Die Diskussionen werden weitergehen. Das Thema hier weiter auszubreiten, würde den Rahmen sprengen. Andreas Kussel bot jedem der wollte an, sich bei ihm Informationen und Rat zu holen.

Die nächsten der Termine der IGMS werden zu gegebener Zeit in der Presse bekannt gegeben. Fest steht, dass die IGMS vom 03.06. bis 05.06.2011 wieder mit einem Stand beim Stadtfest in Rheinhausen vertreten sein wird.

INFORMATION
Schornsteinfegerreform Die Reform des Schornsteinfegerwesens ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (SchfNG) erfolgt. Ziel der Reform war die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts unter Beibehaltung der hohen Sicherheits- und Umweltstandards. Hierfür musste zum einen das Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister aufgehoben, zum anderen aber auch weiterhin eine ausreichende Kontrolle der überprüfungspflichtigen Anlagen gewährleistet werden. Auf dem Schornsteinfegermarkt musste ein hinreichender Wettbewerb geschaffen werden, während den Bezirksschornsteinfegermeistern eine hinreichende Frist zur Vorbereitung auf diesen Wettbewerbeingeräumt werden musste, da sie Vertrauensschutz hinsichtlich ihrer Bestellung genießen.
1. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde mit der Reform nicht nur das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (SchfG) geändert, sondern das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schonsteinfegerhandwerk (SchfHwG) neu geschaffen.
Das SchfG enthält die Übergangsregelungen für die Bezirksschornsteinfegermeister. Seine Än-derungen sind daher fast alle gemäß Artikel 4 Abs. 1 SchfNG am 29.11.2008 in Kraft getreten und treten gemäß Artikel 4 Abs. 5 SchfNG mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Lediglich der § 57a SchfG, der Regelungen zur Zusatzversorgungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger trifft, tritt erst am 1. Januar 2013 in Kraft.
Das SchfHwG enthält die Regelungen zur Schaffung des Wettbewerbs und die dadurch erforder-lichen Kontrollsysteme. Seine Regelungen treten - soweit sie nicht die Bezirksschornsteinfeger-meister und ihre Versorgung betreffen - erst am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Regelungen bezüglich der Bezirksschornsteinfegermeister sind bereits am 29.11.2008 in Kraft getreten.
Quelle: Haus & Grund Niedersachsen, www.haus-und-grund-nds.de

Autor:

Ingrid Lenders aus Duisburg

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