Missbrauchsvorwurf bloßes "Gewäsch"

Der geäßerte Verdacht eines Missbrauchsvorwurfes hat sich nicht bestätigt. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
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Im Blick auf Missbrauchs-Vorwürfe, die im Kontext des Konfliktes in der Katholischen Kirchengemeinde Emmerich erhoben wurden, hat die vom Bistum Münster beauftragte Anwaltskanzlei zwischenzeitlich Einsicht in die bei der Staatsanwaltschaft Kleve geführte Ermittlungsakte nehmen können. Hierzu gibt das Bistum Münster am 12. Mai folgende Erklärung ab.

Es gibt bei der Staatsanwaltschaft Kleve im Zusammenhang mit dem Bistum Münster ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Kindern. Dieses Verfahren wurde aufgrund von sehr allgemeinen Angaben eines Hinweisgebers eingeleitet. Dieser hat weder Namen von Tätern oder Opfern noch Fakten zu irgendeiner Tat genannt, sondern lediglich allgemeine Missbrauchsvermutungen geäußert. Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich der Verdacht des Missbrauchs eines Kindes gegen eine Privatperson. Der Missbrauch soll vor langer Zeit im Familienkreis stattgefunden haben. Diese Privatperson, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter des Bistums Münster handelt, ist der einzige Beschuldigte des Ermittlungsverfahrens.
Zu dieser Ermittlungsakte wurden auch Ermittlungen abgeheftet, die auf dem im April erhobenen konkreten Vorwurf gegen den Betreuer einer Ferienfreizeit, einen Mitarbeiter des Bistum Münsters, beruhen. Im Abschlussvermerk des ermittelnden Polizeibeamten heißt es dazu, dass der geäußerte Verdacht zu verwerfen und als „bloßes Gewäsch, fundamentloses Gerede und wichtigtuerisches Thekengequatsche“ bewertet werden müsse. Dementsprechend wird der zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter des Bistums auch gar nicht als Beschuldigter geführt. Gegen ihn wurde kein Verfahren eingeleitet. Die Angelegenheit ist abgeschlossen.
Das Bistum Münster ruft weiterhin alle dazu auf, die Kenntnis von einem Fall sexuellen Missbrauchs haben, sich an die Strafverfolgungsbehörden oder an die Kommission des Bistums Münster für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche (sekr.kommission@bistum-muenster.de) zu wenden. Ebenso selbstverständlich wird das Bistum Münster zum Schutz seiner Mitarbeiter die erforderlichen Maßnahmen gegen Personen ergreifen, die Bistumsmitarbeiter wissentlich oder leichtfertig zu Unrecht beschuldigen.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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