Rauschgift und Bargeld sichergestellt

14.000 Euro wurden bei einem Mann sichergestellt. | Foto: Zoll

Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg sind die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege tagtäglich zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft auf den Autobahnen und in den Zügen im Einsatz. Bei den Kontrollen achten die Beamten darauf, ob Rauschgift, Waffen oder andere verbotene Gegenstände nach Deutschland geschmuggelt werden. Zusätzlich kontrollieren die Zöllner, ob Bargeld oder Zahlungsmittel über 10.000 Euro korrekt angemeldet werden.

Bereits am 13.02.2018 haben die Zöllner im Zug circa 1.000g Amphetamine gefunden. Die Reisenden in dem aus Amsterdam kommenden ICE wurden zwischen Oberhausen und Düsseldorf kontrolliert. Ins Visier der Zöllner gelangte ein männlicher Reisender, der einen Rucksack mit sich führte. Die Frage nach Waffen oder Rauschgift wurde durch den Mann verneint. Bei der Durchsicht des Rucksacks stellten die Beamten circa 1000g Amphetamine fest. Der Reisende gab nun zu verstehen, dass dies nicht sein Rucksack sei. Der Mann wurde vorläufig festgenommen, die illegalen Drogen wurden sichergestellt. Der Schwarzmarktwert beläuft sich auf rund 12.000 Euro.
Bei einer weiteren Kontrolle auf der Autobahn A 3, Höhe Grenzübergang Elten-Autobahn, stellten die Zöllner am 25.02.2018 bei einem 49-jährigen Mann insgesamt 14.000 Euro Bargeld sicher. Zum Beginn der Kontrolle wurde der Mann befragt, ob er Waffen, Rauschgift oder Bargeld über 10.000 Euro mit sich führe. Dies verneinte er. Der Zöllner fragte nochmal nach mitgeführten Barmitteln und erklärte dem Mann, welche Konsequenzen er bei einer Nichtanmeldung zu erwarten habe. Der 49-Jährige verneinte abermals. Als die Beamten den PKW kontrollierten, entdeckten sie im Handschuhfach eine Tüte mit Bargeld, in der sich 14.000 Euro befanden. Das Geld wurde sichergestellt und gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da er das Geld gegenüber den Zöllnern nicht angezeigt hatte. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, woher das Geld stammt und wofür es verwendet werden sollte. Durch die Anzeigepflicht von Bargeld ab 10.000 Euro soll verhindert werden, dass illegale Geldbewegungen zur Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität stattfinden.
Die weiteren Ermittlungen werden in beiden Fällen durch das Zollfahndungsamt Essen mit Dienstsitz in Kleve geführt und dauern noch an.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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