Zwangsabgabe auf Einwegbecher

Der Kaffee für unterwegs ist eine feine Sache. Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf Reisen oder bei Veranstaltungen aller Art: überall kann man seine beste Bohne dabei haben.

Die Kehrseite der Medaille: 320.000 Einwegbecher in der Stunde (2,8 Milliarden jährlich) landen so im Müll oder, wie auf dem Bild, achtlos weggeworfen in der Landschaft.

Zuviel für Umweltverbände und -ministerium. Um die Verschwendung wertvoller Ressourcen einzudämmen und die Belastung für die Umwelt zu minimieren, gelten ab heute, ähnlich wie bei Plastikflaschen, Pfandgebühren für Einwegbecher. Für den 200ml-Becher werden 15 Cent fällig, der 300ml-Becher wird mit 30 Cent und der 400ml-Becher mit 45 Cent berechnet.

Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn dies so einfach wäre. Nur jeweils 2/3 der Gebühren sind reine Pfandgebühren, das dritte Drittel wird als Umweltabgabe für fachgerechtes Recycling von Papier und Plastik abgeführt.

So erhält der Konsument bei Abgabe des leeren Bechers in einer Verkaufsstelle für Coffee to go je nach Bechergröße 10, 20 oder 30 Cent zurückerstattet. Bei Verwendung privat mitgebrachter Mehrwegbecher fallen diese Abgaben nicht an.

So weit so löblich. Dem entgegen stehen die EG-Verordnung 852/2004 (EG 852/2004) über Lebensmittelhygiene und die Deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), die viele Gastronomen verunsichert, ob sie mitgebrachte Mehrweggefäße befüllen dürfen oder nicht.

Wer glaubt da nicht an einen Aprilscherz?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärt in ihrer im September 2015 gestarteten Kampagne „Becherheld – Mehrweg to", daß beide Verordnungen keine spezifischen Regeln für die Befüllung privat mitgebrachter
Mehrwegbecher mit Heißgetränken in Einzelhandel und Gastronomie enthalten. In einem mit Hygiene-Ämtern und Coffe to go-Anbietern entwickeltem Fact-Sheet gibt die DUH den Gastronomen eine Handlungsanleitung für die Abfüllung von Mehrwegbechern.

Somit bleibt abzuwarten, ob der maßlose Umgang mit Einweggefäßen kurz- bis mittelfristig reduziert werden kann?!

Autor:

Knut-Olaf Müller aus Emmerich am Rhein

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