Stadtbezirk Borbeck: Flüchtlingsunterbringung ist eine große - leistbare Herausforderung

Antrag der BV IV zur Flüchtlingsunterbringung im Bezirk

(gegen die Stimmen von CDU und EBB) beschlossen
TOP 3a: Unterbringung von Flüchtlingen in 2016/2017

Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Einzelvertreterin DIE LINKE beantragen, dass die Bezirksvertretung zum TOP 3a, "Unterbringung von Flüchtlingen in 2016/2017" in der Sitzung am 09.02.2016 wie folgt Stellung nimmt:
Die Versorgung und Integration der Flüchtlinge stellt Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft derzeit vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels auch große Chancen.
Damit die Herausforderungen bewältigt und die Chancen genutzt werden können, ist es aus Sicht der Bezirksvertretung IV erforderlich, die Unterbringung so zu gestalten, dass Integration erleichtert und mögliche Belastungen gerecht verteilt werden.

Kleinere Standorte - verstärkte Wohnungsunterbringung

Dies bedeutet insbesondere, dass sowohl innerhalb des Bezirks IV als auch in den übrigen Bezirken die Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen weiter verstärkt und die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge pro Standort in der Regel 200-300 Personen nicht überschreiten sollte. Darüber hinaus dürfen Neubau-Maßnahmen auf bisherigen Grün- und Freiflächen nur dann erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten, insbesondere auf erschlossenen, aber brach liegenden Gewerbe- und sonstigen Flächen ausgeschöpft sind.

21 Standorte zur erneuten ernsthaften Prüfung

In diesem Zusammenhang begrüßt die Bezirksvertretung IV ausdrücklich, dass die Verwaltung mit der Vorlage 0002/2016/6B ihren ursprünglichen, in der Vorlage 1894/2015/6B dargelegten Plan aufgegeben hat, die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der Erschließung weiterer Flächen für eine zukünftige Wohnbebauung zu verknüpfen und stärker als bisher auf die Nutzung bestehender Immobilien und bereits erschlossener Flächen setzt. Auch mit Blick auf die bei kleineren Standorten grundsätzlich erleichterte Integration der Flüchtlinge sind dabei aus Sicht der Bezirksvertretung IV jedoch im weiteren Verfahren auch noch einmal diejenigen 21 Standorte erneut und vertieft zu prüfen, die in der jetzigen Vorlage als planungsrechtlich zulässig aber „zu klein für min. 200 Plätze“ gekennzeichnet sind.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Bezirksvertretung zu den 4 den Bezirk IV betreffenden Punkten der Vorlage 0002/2016/6B wie folgt Stellung:

1. Neustraße:

Die Bezirksvertretung nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es bisher nicht gelungen ist, die Fläche gemäß dem Bebauungsplan für die Errichtung einer Wohnsiedlung mit Modellcharakter zu vermarkten. Angesichts des aktuellen Bedarfes erscheint es jedoch angemessen, dieses Projekt bis auf weiteres auszusetzen und die Fläche vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Aus Sicht der Bezirksvertretung sollten die Bemühungen zur Vermarktung jedoch spätestens im Jahr 2022 wieder aufgenommen und die Nutzung als Flüchtlingsunterbringung spätestens im Jahr 2025 aufgegeben werden.

2. Cathostraße:

Die Bezirksvertretung begrüßt grundsätzlich, dass zur Unterbringung von Flüchtlingen nun verstärkt auch bestehende Immobilien angemietet werden sollen. Insbesondere bei Immobilien in Gewerbegebieten sollte durch entsprechende Rahmenbedingungen und Betreuung jedoch sichergestellt werden, dass keine Ghetto-Bildung erfolgt und die Integration der untergebrachten Flüchtlinge aktiv gefördert wird.

3. Levinstraße:

Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus, den Standort Levinstraße nicht für die Errichtung einer festen Flüchtlingsunterkunft vorzusehen. Die geplante Nutzung für ein Flüchtlings(zelt)dorf ist zeitlich bis spätestens Ende 2016 zu begrenzen und so zu gestalten/begleiten, dass Konflikte innerhalb der Unterkunft sowie mit der Nachbarschaft so weit wie möglich vermieden werden.

4. Im Fatloh:

Die Bezirksvertretung setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz des Hexbachtals und der anliegenden Grün- und Freiflächen ein, die als wichtige Frischluftschneise und Teil des Grünzugs B eine wesentliche Bedeutung für die Umwelt und Lebensqualität nicht nur im Bezirk IV sondern auch darüber hinaus hat. Aus diesem Grund begrüßt die Bezirksvertretung ausdrücklich, dass die Verwaltung ihre in der Vorlage 1894/2015/6B dargelegten Pläne aufgegeben hat, in Verbindung mit der Errichtung der Flüchtlingsunterkunft den gesamten Bereich am Hexbachtal für eine zukünftige Wohnbebauung zu erschließen.

Verbindliche zeitliche Begrenzung der Nutzung

Die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf der nun vorgesehenen Fläche sollte jedoch aus Sicht der Bezirksvertretung nur ein letztes Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Nutzung bereits bestehender Immobilien oder bereits erschlossener Flächen ausgeschöpft sind. Dies gilt insbesondere auch für die 21 in der Vorlage als „zu klein für min. 200 Plätze“ gekennzeichneten Flächen. Darüber hinaus wäre dies nur dann vertretbar, wenn bereits vor Beginn der Baumaßnahmen verbindliche Festlegungen zur zeitlichen Begrenzung der Nutzung auf maximal 10 Jahre sowie zum Rückbau der Einrichtung und zur Renaturierung der Fläche getroffen werden und die Bezirksvertretung eng und mit Entscheidungsrecht in den Prozess mit eingebunden wird.
Es ist auch zu bedenken dass durch den Rückbau nicht der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder hergestellt werden kann. Die Bebauung sowie die vorausgehende Rodung und Erschließung des Geländes hätten nachhaltig negative Folgen für Klima-, Landschafts- und Naturschutz. Daher kann und darf die Nutzung der Fläche für die Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen nur das allerletzte Mittel sein!

Mit freundlichen Grüßen:
Ulrich Schulte-Wieschen - SPD-Fraktion; Bernd Vornefeld - Fraktion B90/Die Grünen ;
Barbara Rienas - Die Linke

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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