Mütterrente: Nachzahlen kann sich lohnen!

Seit dem 1. Juli 2014 gibt es die „Mütterrente“, das heißt, Zeiten der Kindererziehung zählen jetzt mehr. Doch das ist noch längst nicht in den Köpfen aller Frauen mit Anspruch angekommen, weiß Helmut Kehlbreier aus seiner täglichen Erfahrung als Borbecker Bezirksbürgermeister und vor allem Rentenberater.

Das ist neu: Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, haben für die Erziehung jedes Kindes seit dem Stichtag Anspruch auf einen zusätzlichen Entgeltpunkt (Anrechnung von 24 Monaten Kindererziehungszeiten pro Kind statt bisher 12), also mehr monatliches Geld. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Die Anrechnung für ab 1992 geborene Kinder (mit drei Entgeltpunkten) bleibt unverändert.
Insofern vor dem 30. Juni bereits Rente bezogen wurde und die Daten zur Kindererziehung bekannt sind, wurden die betroffenen Personen informiert und ihre Rente neu berechnet. Deutschlandweit betrifft dies rund 9,5 Millionen Frauen.

Sollten Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder noch nicht anerkannt sein, empfiehlt es sich, diese zu beantragen. Das kann vor allem interessant für jene Betroffenen sein, die bisher noch gar keine Rente bezogen haben. Mütter, die bis jetzt keinen Anspruch auf eine eigene Rente haben, weil sie nicht lange genug gearbeitet haben, können von der Rentenreform profitieren. Kindererziehungszeiten werden nun besser bewertet, so kann man auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit kommen, die für eine eigene Rente Voraussetzung sind. Durch Nachzahlungen können fehlende Beitragsjahre sogar ausgeglichen werden, und das rentiert sich schneller, als viele denken.

Interview mit Rentenberater Kehlbreier

Borbeck Kurier: Wie groß ist der Gesprächsbedarf zum Thema Mütterrente in Borbeck?
Helmut Kehlbreier: „Extrem hoch. In meiner monatlichen Sprechstunde war die Mütterrente in nahezu jedem Fall Thema. Anlässlich eines Kita-Jubiläums habe ich die Mütterrente kürzlich angesprochen, da haben mich viele Betroffene nur mit großen Augen angeschaut. Und auch in meiner täglichen Arbeit als Versichertenältester werde ich immer wieder mit Fragen und Informationslücken bei den Müttern konfrontiert.“

Borbeck Kurier: Was müssen Mütter tun, die bisher noch keine Rente bezogen haben?
Helmut Kehlbreier: „Diese Frauen müssen einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Dafür sind alle Stellen der Rentenversicherung zuständig. Benötigt werden an Unterlagen der Personalausweis, die Bankverbindung, die Steuer-Identifikationsnummer, das Stammbuch, die Krankenversicherungskarte, der Versicherungsverlauf, Angaben über die Krankenversicherung seit dem 1.1.1988, Unterlagen einer Unfallrente oder Hinterbliebenenrente insofern vorhanden sowie der Lehrvertrag (in Kopie). Bei drei Kindern und mehr reicht der Antrag für den Rentenanspruch aus. Bei ein oder zwei Kindern müssen eventuell Nachzahlungen getätigt werden um auf die erforderlichen fünf Jahre Mindestzeit zu kommen. Aber Vorsicht: Wer seine Rentenbeiträge ab 1. Juli 2015 beziehen möchte, muss die Zahlung bereits bis Ende Oktober getätigt haben!“

„Bis Ende Oktober nachzahlen, um ab Juli 2015 zu beziehen!“

Borbeck Kurier: Wie hoch sind die Nachzahlungen bei Müttern von ein oder zwei Kindern (vor 1992)?
Helmut Kehlbreier: „Für ein Kind werden 24 Monate angerechnet, es fehlen noch 36. Das ergibt eine Summe von 3.061,80 Euro, die nachzuzahlen ist. Bei monatlich zu erwartenden 63,16 Euro (lebenslang) hat man die Summe bereits nach 48,5 Monaten raus. Im Falle von zwei Kindern (also 48 Monaten) fehlen nur noch 12 Monate, sprich das ergibt eine Nachzahlung von 1020,60 Euro. Bei monatlichem Bezug von 106,56 Euro lebenslänglicher Rente ist die Nachzahlung bereits nach 9 Monaten ausgeglichen. Wer sich die Nachzahlung aktuell nicht leisten kann, dem empfiehlt es sich, sich bei der Bank nach Lösungen und eventuellen Ratenkrediten zu erkundigen.“

Autor:

Sara Drees aus Dortmund

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