KettIN wird professioneller

Rund ein Drittel der KettIN-Mitglieder stellte während der  Jahreshauptversammlung die weichen für die Zukunft.Foto: Heuer
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Die Weichen für die Zukunft von KettIN sind gestellt: Während der Jahreshauptversammlung am vergangenen Dienstag im Sengelmannshof passten die Mitglieder mit großer Mehrheit die Satzung an.
Von Dirk-R. Heuer

"Unsere Satzung entspricht in vielen Fällen nicht mehr den der heutigen Gesetzgebung", begründete Michael Kleine-Möllhoff die Änderungen. Zweck des Vereins ist künftig auch ein aktives Standortmarketing.
Zusätzliche Änderungen wie die Gründung von Tochtergesellschaften sorgten für Irritationen. "Wenn so eine Gesellschaft pleite geht, haften wir als Mitglieder dafür", so die Sorge eines Mitglieds. "Nein", antwortete Steuerberater Wilfried Duesing, "das ist nicht so. Grundsätzlich haftet immer nur der Vorstand, nicht die Mitglieder." Um das Misstrauen gegenüber dem Passus abzubauen, schlug er vor dass "die Mitgliederversammlung vor Gründung von Gesellschaften beschließt." Diesem Vorschlag folgte die große Mehrheit.
Ziel von Gesellschaften könne ein professioneller Marketingservice sein, den die KettIN-Mitglieder zu günstigen Konditionen nutzen können. Aber auch die professionelle Gemeinschaftswerbung könnte von einer eigenen Gesellschaft durchgeführt werden, hatte Kleine-Möllhoff zuvor erläutert.
Auch der neue Passus über eine mögliche "Vergütung des geschäftsführenden Vorstandes" sorgte für Diskussionen. Sie kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der neue Vorstand werde zudem eine Geschäftsordnung für den geschäftsführenden Vorstand entwerfen und sie der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen.
Die Organe der Gesellschaft umfasst künftig neben der Mitgliederversammlung auch den geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister und Geschäftsführer). Die Vorstandsmitglieder können zudem nach Ablauf der zweijährigen Wahlperiode wieder gewählt werden. Die Position der Beiräte ist künftig ebenfalls geregelt: Sie werden einmal pro Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt. Auch sie können beliebig oft wieder gewählt werden. Beiräte gibt es zu folgenden Bereichen: Marketing, Standortmarketing, Öffentlichkeitsarbeit, digitale Medien, Veranstaltungen, Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungen.
Eindeutige Regelungen bei der Mitgliedschaft sieht die neue Satzung ebenfalls vor: Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder. Letztere verfügen danach über kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Wer mit seinen Beiträgen länger als drei Monate in Rückstand ist, kann künftig ausgeschlossen werden.
Thema war auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Diskussionslos beschloss die Mehrheit die Erhöhung der Beiträge und die Einführung einer Staffelregelung. Der Grundbeitrag beträgt monatlich 20 Euro für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern. Unternehmen bis zu 25 Mitarbeitern zahlen künftig 25 Euro im Monat und Unternehmen mit über 25 Mitarbeitern 30 Euro - unabhängig von der Branche.
Zusätzliche Anreize bei der Mitgliederwerbung und Schnupperzeiten für Interessierte sind vorgesehen. Die Entrichtung der Beiträge erfolgt im Voraus per SEPA-Lastschrift auf vierteljähriger Basis.

Rund ein Drittel der KettIN-Mitglieder stellte während der  Jahreshauptversammlung die weichen für die Zukunft.Foto: Heuer
Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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