Der Schein trügt!

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Am 29. Mai 2015 - also vor über einem Monat - wurden die ersten Schilder für die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung installiert. Weiterhin fehlt die Beschilderung auf dem Mittelstreifen, die Beschilderung ist weiterhin quer zur Fahrbahn installiert und damit nicht gültig.

Woran mag es wohl liegen, dass ein Teil der Beschilderung zwar installiert aber quer zur Fahrbahn ausgerichtet und damit nicht gültig ist?

Woran mag es wohl liegen, dass die Beschilderung auf dem Mittelstreifen noch nicht installiert ist?

Anscheinend ist hier der Schein wichtiger, so dass die Beteiligen nach aussen dokumentieren können, ja die Geschwindigkeitsbegrenzung steht.

Für die Anwohner hat sich die nächtliche Lärmsituation leider immer noch nicht geändert. Die Bürgerinitiative wird nun noch einmal nachdrücklich daran erinnern.

Autor:

Dirk Scheidat aus Essen-Nord

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