Bund entlastet Kommunen und stärkt den Ausbau der Kindertagesbetreuung

Jutta Eckenbach: „Die Entlastung der Kommunen zählt auch weiterhin zu den prioritären Maßnahmen des Bundes.“

Bereits in den vergangenen Legislaturperioden hat der Bund Länder und Kommunen umfassend entlastet. So wurde etwa mit der vollständigen Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation geleistet. Im Jahr 2014 führte die letzte Stufe der Anhebung der Bundesbeteiligung von 75 Prozent auf 100 Prozent zu einer Entlastung in Höhe von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro.

Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits im Vorgriff darauf wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 die Kommunen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Die vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer.

Die Länder und Gemeinden stehen zudem vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, sollen die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Milliarden Euro entlastet werden. Mit dem im Bundestag heute verabschiedeten Gesetz erfolgt ein Teil der vorgesehenen Entlastung von 6 Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. So stockt der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf. Im Mai 2014 wies das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro auf. Damit steht insgesamt ein Volumen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Der Bund wird sich darüber hinaus in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 500 Millionen Euro bei dem drängenden Problem der Flüchtlingskosten beteiligen und so die Kommunen unterstützen.

Jutta Eckenbach: „Während die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Kommunen nur unzureichend bei den Aufwendungen für Asylbewerber unterstützt, entlastet der Bund die Kommunen tatsächlich. Die Landesregierung NRW hat bislang im Durchschnitt nur 20 Prozent der Aufwendungen der Kommunen für die Versorgung von Asylbewerbern getragen. Auch bei den weiteren Zahlungen des Bundes an die Länder ist es zwingend erforderlich, dass diese Gelder auch bei den Kommunen ankommen und nicht zuvor von den Haushaltslöchern der Länder aufgezehrt werden."

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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