CDU-Fraktion: Mit dem Denkmalschutz darf das Grugabad nicht baden gehen

Die CDU-Fraktion sieht im Denkmalschutz des 1965 fertiggestellten Grugabades eine Auszeichnung für unsere Stadt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Sanierungsmaßnahmen scheitern oder Entwicklungsmöglichkeiten blockiert werden.

Hierzu erklärt Hanslothar Kranz, sachkundiger Bürger der CDU-Fraktion und zuständig für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz: „Der Erhalt historischer Objekte ist für die Kultur und Geschichte einer Stadt etwas Unverzichtbares. Das Grugabad unter Denkmalschutz zu stellen ist aus Sicht der Denkmalpflege richtig, ist es doch ein bundesweit einmaliges Bad. Dennoch darf die dramatische Haushaltssituation der Stadt Essen hierbei nicht unberücksichtigt bleiben. Der Betrieb eines denkmalgeschützten Grugabades wird aber ohne finanzielle Unterstützung des Landes kaum machbar sein.“

Siegfried Brandenburg, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Essenerinnen und Essener können zu Recht stolz auf ein solches Traditionsbad sein. Die Besonderheit des größten Essener Freibades ist unbestritten. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass das Grugabad stark sanierungsbedürftig ist. Der Betrieb und die Entwicklung dürfen nicht durch strenge Denkmalschutzauflagen eingeschränkt bzw. unbezahlbar gemacht werden. Beides, notwendige Investitionen und Denkmalschutz müssen möglich sein.“

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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