CDU/CSU setzt Verbesserungen für langzeitarbeitslose Menschen durch

Jutta Eckenbach (CDU): „Am Donnerstag wird im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II (SGB II) verabschiedet. Es ist uns gelungen, die Arbeitsförderung auszuweiten auf Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben.“

Zukünftig ist die öffentliche Förderung von Arbeitsgelegenheiten nicht mehr auf zwei Förderjahre in einem Fünfjahreszeitraum begrenzt, sondern es kann in begründeten Fällen ein drittes Förderjahr bewilligt werden.
Außerdem können zukünftig Personen in Arbeitsgelegenheiten mittels einer sozialpädagogischen Betreuung unterstützt werden. Damit werden eine Stabilisierung und langfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert.
Menschen, die aufgrund einer neuen Erwerbstätigkeit nicht mehr hilfebedürftig laut SGB II sind, können in den ersten Monaten eine nachgehende öffentlich geförderte Betreuung zur Festigung des Arbeitsverhältnisses erhalten.
Für schwer zu erreichende junge Menschen z.B. ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss oder ohne festen Wohnsitz wird ein gänzlich neues Förderinstrument in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Ziel ist es, passgenaue und in Modellprojekten bereits erfolgreich erprobte Angebote zu machen.
Zudem wurden Korrekturen im Bildungs-und Teilhabepaket vorgenommen, um anspruchsberechtigten Flüchtlingskindern den Zugang zum Schulessen zu erleichtern. Auch wird der grundsätzliche Zugang zum Schulbedarfspaket bei allen Einschulungen – unabhängig vom Einschulungstermin - verbessert.

Jutta Eckenbach: „Wir haben etliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf erreicht und unseren Stempel aufgedrückt. Es gibt Flexibilisierungen und eine Fokussierung auf Zielgruppen. Als Essener Bundestagsabgeordnete war mir dies besonders wichtig, da dadurch unser „Essener Konsens“ profitieren wird.

Dies kann jedoch nur der erste Schritt sein. Ich bin weiterhin für eine generelle Neuorganisation, um Teilhabe am Arbeitsleben – und das heißt für mich eindeutig sozialversicherungspflichtige und betriebsnahe Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt – zu ermöglichen.“

Info zum Gesetzesprojekt Rechtsvereinfachung im SGB II:

Ziele des Gesetzes sind, das leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über ihre Rechtsansprüche haben und Mitarbeiter der Jobcenter vereinfachte Verfahrensvorschriften erhalten. Das betrifft Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen, bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei den Bedarfen der Kosten der Unterkunft. Diese Vorschläge basieren auf den Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Die Vorschläge wurden durch die Koalitionsfraktionen durch zusätzliche Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und weiteren wichtigen Neuerungen ergänzt.

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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