Islamische Jugendförderungseinrichtung stößt auf große Skepsis

Im Hinterland der Altenessener Straße möchte der Islamische Bundes eine Jugendfördereinrichtung schaffen.
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Eine Gewerberuine wird zu einem Jugendförderungszentrum – das ist zumindest der Wunsch des Islamischen Bundes in Essen. Doch mit diesen Plänen stößt der Verein auf den Widerstand von Anwohnern und Politik.

Eigentlich könnte man in Altenessen froh sein, dass ein weiterer Schandfleck auf der Abschussliste steht. Die ehemals gewerblich genutzte Immobilie im Hinterland der Altenessener Straße (Nummer 505 bis 517) rottet vor sich hin, Leuchten hängen lose an Kabeln herunter, das Dach ist teilweise weggebrochen. Weshalb Anwohner stutzen, wie eine solche Ruine überhaupt noch existieren kann. Der Bestandsschutz macht’s möglich. Zumal man privates Eigentum nicht einfach niederreißen lassen kann.
Der Islamische Bund, bislang in direkter Nachbarschaft beheimatet (Hausnummer 521), hat bereits weite Teile des Ensembles in seinen Besitz gebracht, wie Detlef Robrecht, Leiter der Bauaufsicht bestätigt. Das Nutzungskonzept für das geplante Jugendförderungszentrum liest sich wie folgt: „Das Ziel ist es, jungen Menschen einen Treffpunkt zu bieten und sie somit von den Straßen und Bahnhöfen zu holen. Erst durch Sportangebote angezogen und später durch Nachhilfeunterricht und Hausaufgabenhilfe, werden sie besser in die Gesellschaft integriert.“
Allerdings: Die Pläne des Architekten sehen – neben einer Bücherei, einem Jugend- und Sportraum sowie Räumlichkeiten für Seminare und Betreuung – auch zwei Gebetsräume vor. Weshalb bei Lokalpolitikern in Altenessen die Alarmglocken schrillen.
Die SPD verweist – wie schon im Fall der Salâhu d-Dîn Moschee an der II. Schnieringstraße – auf die Verkehrs- und Parksituation. „Die Problematik der massiven Ansiedelung von Religionsgemeinschaften mit hohem Verkehrsaufkommen im Essener Norden und den sich daraus ergebenden verkehrs- und parkraumtechnischen Folgen ist der Verwaltung hinreichend zur Kenntnis gebracht worden“, mahnt sie in einem Antrag, der in der Augustsitzung der Bezirksvertretung V behandelt wurde. Daher fordert die Fraktion um Sprecher Theo Jansen nicht nur die Ablehnung der durch den Islamischen Bund beantragten Nutzungsänderung, sondern die Aussetzung aller entsprechenden Anträge, die parkplatztechnisch und verkehrlich relevant sind.
Grundlage für die erste Forderung ist die Angabe des Vereins, der von 194 Nutzern der Gebetsräume ausgeht. Anhand der Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf von Gebetsräumen, errechnet der zuständige Architekt, seien zehn Parkplätze bereitzustellen. Doch auch die Existenz dieser zehn Stellplätze muss der Verein erst mal nachweisen. Stand heute ist dieser Nachweis nicht erfolgt, weshalb Detlef Robrecht von der Bauaufsicht konstatiert: „Von der Genehmigung der Nutzungsänderung sind wir noch ein gutes Stück weit entfernt.“
Ein weiterer Knackpunk: Der gesetzliche Mindestabstand von drei Metern zwischen zwei Bebauungen ist an der Altenessener Straße 505 – 517 nicht einzuhalten. An das Gebäude schließen direkt Gärten an. Da die Gewerberuine dem Bestandsschutz unterliegt, wird der vorgeschriebene Abstand ohnehin auf 2,50 Meter reduziert. Heißt: Wenn die islamische Gemeinde das Gebäude so nutzt, ist sie darauf angewiesen, dass benachbarte Eigentümer einer Teilumwidmung ihrer Grundstücke als Baulast zustimmen.

Der Islamische Bund hat also ein Stück Überzeugungsarbeit zu leisten. Nicht nur bei der Verwaltung, die den Verein aufgefordert hat, die bisher eingereichten Unterlagen zu vervollständigen – sondern auch bei den Nachbarn.
Hört man sich jedoch in Altenessen um, gewinnt man den Eindruck, dass das Vertrauen in die muslimische Gemeinschaft nicht besonders hoch ist. Im Gegenteil: Gerüchte machen die Runde, der Verein werde wegen seiner islamistischen Prägung vom Verfassungsschutz beobachtet – wofür es aber bislang keine Bestätigung gibt .

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In den frühen 80er Jahren gegründet (erster Gebetsraum war eine Garage in der Rahmstraße) ist der Islamische Bund seit 1996 ein eingetragener Verein. „Durch seine Aktivitäten im kulturellen sowie im religiösen Bereich erlangte der Verein eine gute und durchaus bemerkenswerte Reputation in ganz Nordrhein Westfalen“, heißt es in der Selbstbeschreibung auf der Vereinshomepage.

Im RAA/Büro für kulturelle Arbeit der Stadt Essen ist der Islamische Bund aber „nicht bekannt“. Artikel 15 der Vereinssatzung betrifft die Nachlass-Regelung des Vereins: Demnach geht das Vermögen im Falle einer Auflösung an die Bilal Moschee in Aachen, Sitz des dortigen Islamischen Zentrums, welches bis vor wenigen Jahren wegen des Verdachtes einer Nähe zur extremistischen Muslimbruderschaft vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
Allerdings: Im aktuellen Bericht von 2011 findet das Islamische Zentrum Aachen keine Erwähnung.

Autor:

Patrick Torma aus Essen-Nord

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