Koalitionsausschuss in Berlin sorgt für Sicherheit bei den Essener Rotkreuz-Schwestern

Jutta Eckenbach informiert über die Ausnahmeregelung für die Gestellung von Rotkreuz-Schwestern
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Planungssicherheit für Essener Rotkreuz-Schwestern

Jutta Eckenbach (CDU): „Die Rechtsstellung der Rotkreuz-Schwestern ist nun geklärt. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben vereinbart, dass es eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitgeberüberlassungsgesetz geben wird. Neuen Verhandlungen mit dem Essener Uniklinikum steht nichts im Wege.“

Die politische Verständigung auf höchster Ebene sieht die Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf die Gestellung von Rotkreuz-Schwestern vor. Ausgenommen werden allein die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer, sodass die unbefristete Gestellung weiterhin möglich bleibt.

Alle sonstigen Schutzregelungen des AÜG sollen hingegen ausdrücklich anwendbar sein. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Equal Pay, zur ausdrücklichen und vorherigen Offenlegung von Arbeitnehmerüberlassung und zum Verbot des Streikbrechereinsatzes. Ebenso gelten die entsprechenden Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung im Entleiherbetrieb.

Jutta Eckenbach:
„Diese Regelung soll so rasch wie möglich auf den Weg gebracht werden. Das habe ich beim Bundesministerium mehrfach angemahnt. Aber auch schon jetzt steht fest, dass die Einsatzfähigkeit der Rotkreuz-Schwestern für gesetzliche und humanitäre Aufgaben des DRK sichergestellt ist und sie zugleich weitgehend unter den Schutz des AÜG gestellt werden. Das ist eine gute Nachricht für die Essener Rotkreuz-Schwestern und auch für das Klinikum.“

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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