Rolle von OB Paß in der EBE- und der GVE-Affäre - Verleumdungsvorwurf gegen Grüne Fraktionsvorsitzende ist rechtlich haltlos

Ganz aktuell versuchen Gerichtsverfahren Licht in die verwickelten früheren Entscheidungsstrukturen z.B. bei der Baufinanzierung dieses EBE-Neubaus der städtischen Entsorgungsgbetriebe zu bringen. Ob beim früheren Geschäftsführer Kunze oder dem ehemaligen SPD Ratsherren und EBE-Auftragnehmer Hoppensack - zum Schaden von Stadt und der Gesellschaft konnten einige Herren fast völlig kontrollfrei ihren Geschäften nachgehen.
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  • Ganz aktuell versuchen Gerichtsverfahren Licht in die verwickelten früheren Entscheidungsstrukturen z.B. bei der Baufinanzierung dieses EBE-Neubaus der städtischen Entsorgungsgbetriebe zu bringen. Ob beim früheren Geschäftsführer Kunze oder dem ehemaligen SPD Ratsherren und EBE-Auftragnehmer Hoppensack - zum Schaden von Stadt und der Gesellschaft konnten einige Herren fast völlig kontrollfrei ihren Geschäften nachgehen.
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Rechtsgutachten bestätigt Recht auf Kritik an OB Paß

Aufgrund der Androhung von Verleumdungs-Klagen gegen die Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen durch Oberbürgermeister Reinhard Paß hatte die grüne Ratsfraktion den renommierten Kölner Medien-Rechtsanwalt Winfried Seibert mit einem Gutachten beauftragt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Fraktionsvorsitzenden der grünen Ratsfraktion in zwei Pressemitteilungen geäußerte Kritik an der Rolle von OB Paß in der EBE- und der GVE-Affäre vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist.
Dazu erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der grünen Ratsfraktion:
„Durch das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Winfried Seibert fühlen wir uns bestätigt, dass natürlich auch Kritik an Oberbürgermeister Paß erlaubt sein muss. Insbesondere von meinen Äußerungen über die Rolle von OB Paß bei der Aufklärung der Affäre bei den Essener Entsorgungsbetrieben habe ich nichts zurückzunehmen.
Der Vorgang wirft allerdings auch ein trauriges Bild auf das Amtsverständnis von OB Paß. Statt sich einer öffentlichen Auseinandersetzung zu stellen, nutzt er seinen Verwaltungsapparat in Form des Rechtsamtes, um mögliche Rechtsverstöße von politisch ehrenamtlich tätigen Kritikern seiner Person zu ermitteln.

OB-Paß schafft unsinnig-kostenträchtige Verwaltungsvorgänge

Die übereinstimmenden Ergebnisse beim eigenen Rechtsamt und dem von uns beauftragten Medienrechtler legen aber auch den Schluss nahe, dass vom OB unsinnige, kostenträchtige Verwaltungsvorgänge geschaffen werden. Ich bin sicher, dass die hoch dotierten Juristen der Stadt Essen Wichtigeres zu tun haben, als für den OB missliebige Äußerungen auf strafrechtliche Relevanz zu überprüfen.“
Zum Hintergrund:
Am 26.8.2014 hat Hiltrud Schmutzler-Jäger angesichts des überraschenden Rücktritts des Interims-Geschäftsführer der EBE, Jochen Sander, sowie der durch OB Paß veranlassten juristischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Privatermittlers, der von der EBE-Geschäftsführung zur Aufklärung der Affäre eingeschaltet wurde, folgende Kritik in einer Pressemitteilung geäußert:
„Oberbürgermeister Reinhard Paß zeigt in der EBE-Affäre dagegen erneut ein fragwürdiges Verhalten. Paß, der bereits in der Vergangenheit wenig zur Aufklärung des EBE-Skandals beigetragen hat, behindert erneut alle ernsthaften Bemühungen, die EBE endlich von ihren Altlasten zu befreien.“
Am 28.01.2014 hat Oberbürgermeister Paß in einer Pressemitteilung noch vollmundig bekundet: „Ich habe seinerzeit angekündigt, dass ich es – sollten sich die in Rede stehenden Vorwürfe im Ergebnis der Prüfungen als stichhaltig erweisen – als meine Pflicht als Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der EBE erachte, in der angemessenen Weise zu handeln. Ich werde es dabei an der notwendigen Konsequenz und auch Härte nicht mangeln lassen.“
Schmutzler-Jäger: „Diesem selbst formulierten Anspruch als Ober-Aufklärer ist Reinhard Paß in keiner Weise gerecht geworden. Vielmehr erweist er sich als Zauderer und Behinderer von echter Aufarbeitung, indem er rechtliche Aufklärungsvorgänge innerhalb der Entsorgungsbetriebe wiederum auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lässt.“

Keine strafrechtlich relevanten Äußerungen durch Frau Schmutzler-Jäger

OB Paß hat diese Pressemitteilung zum Anlass für eine äußerungsrechtliche Überprüfung durch das Rechtsamt der Stadt Essen genommen. Das Rechtsamt verneint im Fazit das Vorliegen einer strafrechtlich relevanten Äußerung durch Frau Schmutzler-Jäger und betont, dass die Rechtsprechung bei der Bewertung des Straftatbestandes der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) jeweils eher zugunsten der durch das Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit entscheidet.
Dieses Ergebnis wird nun durch den erfahrenen Medienrechtler Winfried Seibert von der Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Köln bestätigt. So schreibt Seibert zu der Pressemitteilung von Frau Schmutzler-Jäger:
„Die Pressemitteilung vom 26.08.2014 bietet also keine äußerungsrechtlichen Angriffspunkte, weil es sich ausschließlich um zulässige Meinungsäußerungen handelt.“
Das Rechtsgutachten schließt mit folgendem Fazit:
„Insgesamt ist festzuhalten, dass über den grundsätzlich wirkenden Schutz der Indemnität und der privilegierten Äußerung hinaus in den konkreten beiden Pressemitteilungen keine angreifbaren unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten sind. Die Fragen sind in den politischen Gremien und nur dort zu erörtern. Das ist sozusagen der Raum, den Verfassungsgeber und Rechtsprechung hierfür freihalten.

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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