CDU-Landtagsfraktion zur kommunalen Sperrklausel:

Unterstützung für die Landes-CDU: Ratsherr Kalweit ist ein entschiedener Befürworter einer Sperrklausel für Kommunalparlamente.1999 entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof, dass die damalige Sperrklausel gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstößt. Seitdem können selbst kleinste Gruppen  Ratssitzungen an einem effektiven Arbeiten hindern. Was sich im Bundestag mit der 5% Hürde über Jahrzehnte bewährt hat, sollte auch für die Funktionsfähigkeit  kommunaler Parlamente gelten.
  • Unterstützung für die Landes-CDU: Ratsherr Kalweit ist ein entschiedener Befürworter einer Sperrklausel für Kommunalparlamente.1999 entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof, dass die damalige Sperrklausel gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstößt. Seitdem können selbst kleinste Gruppen Ratssitzungen an einem effektiven Arbeiten hindern. Was sich im Bundestag mit der 5% Hürde über Jahrzehnte bewährt hat, sollte auch für die Funktionsfähigkeit kommunaler Parlamente gelten.
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CDU für 2,5-Prozent-Sperrklausel – Räte und Kreistage müssen handlungsfähig sein

In ihrer heutigen Sitzung hat sich die CDU-Landtagsfraktion für die Einführung einer kommunalen 2,5-Prozent-Sperrklausel ausgesprochen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.

Nordrhein-Westfalens Stärke ist die Stärke seiner Städte, Gemeinden und Kreise. Doch wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen hat sich seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht. Dadurch sind die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet. Ratssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Unter diesen Bedingungen wird es immer schwieriger, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt wird.

Im Spannungsfeld zwischen den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen halten wir eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für geeignet und angemessen. Dabei kommt dem Ministerium für Inneres und Kommunales die Aufgabe zu, die tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Sperrklausel darzulegen. Die CDU-Landtagsfraktion wird zeitnah Gespräche mit den anderen Landtagsfraktionen aufnehmen, um möglichst im ersten Halbjahr des Jahres 2015 das notwendige parlamentarische Verfahren beginnen zu können.

Beschluss der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zur kommunalen Sperrklausel vom 13. Januar 2015:

1. Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen spricht sich für die Einführung einer kommunalen Sperrklausel aus, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.

2. Im Spannungsfeld zwischen den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen hält die CDU-Landtagsfraktion eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für geeignet und angemessen.

3. Die CDU-Landtagsfraktion wird zeitnah Gespräche mit den anderen Landtagsfraktionen aufnehmen, um möglichst im ersten Halbjahr des Jahres 2015 das notwendige parlamentarische Verfahren beginnen zu können.

Autor:

Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr

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