CDU-Fraktion: Änderungen im Aufenthaltsgesetz stärkt Integration
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen unterstützt die durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachten umfangreichen Änderungen im Aufenthaltsgesetz.
Hierzu erklärt Ratsherr Dirk Kalweit, stellvertretender Vorsitzender und integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die aktuellen Vorschläge zur Novellierung des Aufenthaltsgesetzes werden von uns aus kommunalpolitischer Sicht ausdrücklich begrüßt. Einerseits wird das Bleiberecht für gut integrierte Ausländer ausgedehnt, andererseits wird die Abschiebung von kriminellen und sich wiederrechtlich in Deutschland aufhaltenden Ausländern vereinfacht. Chancen für die einen bieten, Grenzen für die anderen aufzeigen. Hier dokumentiert sich für die CDU-Ratsfraktion der ausgewogene Charakter der Neuordnung des Aufenthaltsgesetztes.
Mehr Chancen für integrierte Ausländer auf ein sicheres Bleiberecht in Deutschland
Dabei war eine Neuordnung für die mehr als 100.000 Ausländer, die gegenwärtig im Rechtsstatus der sog. „Duldung“ in Deutschland leben, mehr als überfällig. Ein Personenkreis, der gerade auch bei uns in Essen eine relevante Größe darstellt. Trotz abgelehnter Asylanträge konnte eine Abschiebung aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden. Viele dieser Menschen leben deshalb teils seit Jahrzehnten bei uns. Häufig unter dem Damoklesschwert einer möglichen kurzfristigen Abschiebung! Aus ihnen sind vielfach gut integrierte Mitbürger geworden, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind. Ihnen würde das neue Aufenthaltsgesetz nun endlich die Chance auf ein sicheres Bleiberecht und eine gute Zukunft in Deutschland bieten. Die Voraussetzungen dafür sind, dass sie mindestens acht Jahre in Deutschland leben, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und den Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können. Parameter, die unsere uneingeschränkte Zustimmung erfahren.
Verschärfungen im Ausweisungsrecht für kriminelle Ausländer
Die zahlreichen Verschärfungen, z.B. im Ausweisungsrecht, halten wir ebenfalls für richtig und konsequent. Ausländer, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, Anhänger von Terrorgruppen oder der Personenkreis von Ausländern, die keinerlei Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, können und sollen schneller abgeschoben werden. Dazu wird u.a. das neue Instrumentarium des „Abschiebegewahrsam“ eingeführt und die Möglichkeiten der Verhängung von Aufenthalts- und Einreiseverbote erweitert.“
Autor:Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr |
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