Stop TTIP

Einer der wichtigsten Gründe dafür, dass die Debatte über TTIP und CETA so engagiert geführt wird, ist, dass diese Abkommen so viele Aspekte unseres täglichen Lebens beeinflussen werden: Von der Nahrung, die wir essen, über die Medizin, die wir nehmen, bis hin zu, allgemeiner gesprochen, der Rolle, die wir als Bürger in der Gesellschaft haben.

Diese Debatte hat stark von den Analysen profitiert, die Experten und betroffene Gruppen beigesteuert haben. So haben zum Beispiel Landwirte die Bedeutung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe erklärt und wie TTIP und CETA den Druck auf sie erhöhen sowie hochwertige Lebensmittelstandards gefährden würden. Gesundheitsexperten haben

Eine der Gruppen, die die Befürworter von TTIP und CETA wohl am liebsten ignorieren würden, sind Juristen. Diese haben in einer zuvor nicht dagewesenen Zahl ihre Stimme erhoben: von Rechtsprofessoren über Anwälte und Staatsanwälte bis hin zu Richtern. Und könnte es ein stärkeres Zeichen geben als die klare Aussage derer, die die Einhaltung der Gesetze überwachen, dass TTIP und CETA rechtswidrig und eine Gefahr für den Rechtsstaat sind?

Bereits im Jahr 2010 haben über 50 Rechtsexperten eine Erklärung über die „Schäden für das Gemeinwohl durch das internationale Investitionsregime“ abgegeben – lange bevor die Debatte um TTIP überhaupt aufkam. Diese wohlbegründeten Bedenken hielten aber weder die EU noch die USA davon ab, Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) als einen Teil von TTIP zu verhandeln – was einen gewaltigen Proteststurm auslöste.

Im Jahr 2014 sah sich die Kommission gezwungen, eine öffentliche Konsultation über ISDS abzuhalten, an der eine noch größere Gruppe von über 100 Rechtsexperten teilnahm – mit einer klaren Feststellung: Die Schiedsgerichte würden „eine Lizenz haben, ihre Meinung über die einer demokratischen Regierung zu stellen“. Diese Angst wurde von so gut wie allen Teilnehmern geteilt, von denen 97 Prozent jegliche Form von ISDS ablehnten. Die Juristen, die sich an der Konsultation beteiligten, stellten auch noch eine wichtige Frage: „Warum sollten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren überhaupt Teil von TTIP sein?“

Trotz alledem hielt die Kommission an dieser Grundidee fest, und reagierte auf das klare Ergebnis der Konsultation indem sie die gebrandmarkten Schiedsgerichte durch einen sogenannten Handelsgerichtshof (ICS) ersetzte. Dieser Vorschlag wurde von der Zivilgesellschaft schnell als das entlarvt, was er wirklich ist: Bloßes Re-Branding. Diese Erkenntnis wurde von verschiedenen Expertengruppen bestätigt, zuallererst im November 2015 von der Europäischen Richtervereinigung, einem Zusammenschluss 44 nationaler Vereinigungen, und dann im Februar 2016 durch eine Erklärung des Deutschen Richterbundes mit seinen 16.000 Mitgliedern. Beide Expertengruppen stellten deutlich klar, dass sie im Hinblick auf den neu vorgeschlagenen Handelsgerichtshof „keine Notwendigkeit für ein solches Gerichtssystem“ sehen würden und dass es keine „Rechtsgrundlage“ dafür gäbe.

Da die Kommission immer betont, dass die Einbeziehung aller „Stakeholder“ für sie eine so große Bedeutung habe, könnte man annehmen, dass sie diese Bedenken ernst nehmen würde – immerhin sind es niemand anders als die Hüter der Rechtsstaatlichkeit, die hier ernsthafte Bedenken über die Rechtmäßigkeit von TTIP und CETA äußern.

Leider ist dies nicht der Fall. Die Kommission drückt ISDS in all seinen verschiedenen Formen durch, und hat erst vor kurzem mit Vietnam die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das einen solchen Mechanismus beinhaltet – trotz aller Warnungen der Juristen, dass auf diese Weise ausländischen Investoren Sonderrechte gegeben werden, dass nationale Gesetze untergraben werden und dass die nationale Gerichtsbarkeit umgangen wird. Also, liebe Kommission, hier ist es noch einmal – eine Übersicht darüber, warum ISDS nicht nur unnötig und schädlich für das Gemeinwohl, sondern auch illegal ist. Mit Argumenten, die direkt von Rechtsexperten kommen:
• ISDS arbeitet gegen das Gemeinwohl: In ihrer Grundsatzerklärung warnen die Rechtsexperten, dass ISDS „eine ernsthafte Bedrohung für die demokratische Entscheidungsfindung und die Fähigkeit von Regierungen, im Interesse des Gemeinwohls zu handeln“ darstellt
• ISDS verletzt das Recht von Staaten, Regulierungen zu erlassen: In dem gleichen Statement weisen die Experten darauf hin, dass durch ISDS „der Schutz des Eigentums und der wirtschaftlichen Interessen transnationaler Konzerne“ vor dem „Recht der Staaten, Regulierungen zu erlassen, und der Selbstbestimmung der Völker“ priorisiert würde
• Die Richter des Handelsgerichtshofes werden nicht unabhängig sein: Die Europäische Richtervereinigung hat eindeutig festgestellt, dass mit Hinblick auf die Unabhängigkeit der Richter der Vorschlag der Kommission keines der Probleme lösen werde, da „weder die [Prozedur zur] Ernennung, noch die Amtszeit, noch die Bezahlung“ der Richter die Voraussetzungen erfüllen würden, die die Magna Carta der Richter aufstellt
• Die Europäische Union hat nicht die Kompetenz, ein supranationales Gericht unter Umgehung nationaler Gerichte zu schaffen: Der Deutsche Richterbund hat in seiner Stellungnahme „erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts“ angemeldet und auf eine Entscheidung des EU-Gerichtshofes verwiesen, in der das höchste Gericht der EU festgestellt hat, dass „ein internationales Gericht, welches außerhalb des institutionellen und rechtlichen Rahmens der EU angesiedelt ist, […] den wesentlichen Charakter der Befugnisse, die die EU-Verträge den EU-Institutionen und den Mitgliedsstaaten übertragen und die unverzichtbar für die Einhaltung der Natur des Unionsrechts sind, verändern würde“
• ISDS ist überflüssig: Die Europäische Richtervereinigung hat eindeutig festgestellt, dass „alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, durch Definition und in der Realität, demokratische Staaten unter der Herrschaft des Rechts mit einer gut funktionierenden Justiz sind“ und dass es deshalb „keine Notwendigkeit für ein solches Gerichtssystem“ geben würde

Da sogar die Bundesregierung eingeräumt hat, dass sie „völkerrechtliche lnvestitionsschutzvorschriften einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht für erforderlich“ hält, bleibt nicht viel mehr zu sagen, als noch einmal die Rechtsexperten zu zitieren, die bereits 2010 vor internationalen Schiedsgerichten gewarnt haben: „Es gibt eine starke moralische als auch politische Pflicht für Regierungen, sich aus Investitionsabkommen zurückzuziehen“ – und eine noch stärkere, keine neuen zu unterzeichnen.

Autor:

Thomas Brandes aus Essen-Ruhr

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