Bekanntmachung!

Ab 1. April 2013 werden Eigentümer zur Erst­ausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wird diese Pflicht ausgeweitet. Dann müssen alle Wohnungen und Wohn­häuser in diesem Land mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Ab 1. April 2013 werden Eigentümer zur Erst­ausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wird diese Pflicht ausgeweitet. Dann müssen alle Wohnungen und Wohn­häuser in diesem Land mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • hochgeladen von Thomas Ruszkowski
Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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