NRW: NRW | Nach den Schlagzeilen in den Boulevard Medien wegen der akuten Versorgungsnot ansässiger Zahnärzte und der Mittelknappheit..... da kann man schon ins Grübeln kommen. Dagegen informiert das Bundesminiserium für Gesundheit und Familie:
Die Behauptung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), notwendige Zahnarztbehandlungen müssten aus Budgetgründen ins kommende Jahr verschoben werden, stößt auf Unverständnis der Bundesregierung. "Es besteht eine Pflicht, die Patienten umfassend zu behandeln", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz. Es sei die gesetzliche Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dies sicherzustellen, erklärte Widmann-Mauz. Daher bestehe für die Patienten kein Grund zur Sorge. Widmann-Mauz: "Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf alle notwendigen zahnmedizinischen Leistungen." Für den Fall, dass eine Behandlung verweigert wird, rät das Gesundheitsministerium den Versicherten, sich an ihre Krankenkasse oder an die Sozialministerien der Länder als zuständige Aufsichtsbehörden zu wenden.
Vergütung der Zahnärzte Zahnärzte werden durch die Zahnärztlichen Vereinigungen bezahlt, die wiederum von den Krankenkassen eine Gesamtvergütung bekommen. Die Zahnärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, das Geld an die einzelnen Zahnärzte zu verteilen - und zwar gleichmäßig auf das gesamte Jahr. Vor diesem Hintergrund sollte es auch nicht sein, dass die Finanzmittel vor dem Jahresende verbraucht sind. Dann ist hier schlecht geplant worden. Wenn Zahnärzte an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichten sie sich, die Versicherten entsprechend zahnmedizinisch zu behandeln - und nicht nur die Notfallversorgung sicherzustellen.
Es bleibt also abzuwarten, was in jedem Einzelfall passieren kann. Nehmen Sie einfach diesen Artikel mit und verweisen Sie auf das Ministerium..... Ein leichter Gang mit Schmerzen ist das auf alle Fälle nie. Von hier aus "Gute Besserung!"
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