Staatsanwältin konnte Strafkammer nicht überzeugen – Bewährung für Hattinger

Eine Strafkammer beim Landgericht Essen hob jetzt ein Urteil des Amtsgerichtes Hattingen auf. Anstatt sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung, wurde von der Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu kommt noch eine Geldstrafe von 1.000 Euro.

Ein 29 Jahre alter Hattinger war Anfang Januar 2017 vom Amtsgericht in Hattingen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Hattinger, der vor Gericht keinen Dolmetscher benötigte, hatte damals mehrfach abgestritten, im März 2016 einen LKW gefahren zu haben.
Er war aber von einer Polizeibeamtin, die in ihrer Freizeit unterwegs war, bei der Fahrt gesehen und erkannt worden. Der Angeklagte empfand in der Hattinger Gerichtsverhandlung die Kontrollmaßnahmen der Polizei „nervig“, weil immer wieder Fahrzeuge des Familienunternehmens kontrolliert würden.

Bereits 2010 war allerdings der Hattinger wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. In den Folgejahren kamen weitere Verurteilungen wegen Nötigung, Steuerhinterziehung, gefährlicher Körperverletzung und noch einmal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.

Gegen das Urteil des Amtsgerichtes hatte der Hattinger Berufung eingelegt.

Geständnis beim Landgericht
Direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung beim Landgericht erklärte Rechtsanwalt Dr. Küpper-Fahrenberg im Namen seines Mandanten, dass die Anklagevorwürfe jetzt vollumfänglich eingeräumt würden.

„Es war einfach blöd von mir, mich in meiner Bewährungszeit kurz nach der letzten einschlägigen Verurteilung schon wieder an das Steuer zu setzen“ sagte der Hattinger.
RA Küpper-Fahrenberg zeigte in seinem Plädoyer die nach seiner Ansicht inzwischen geordneten Lebensabläufe seines Mandanten auf, der jetzt als Geschäftsführer in der Firma der Familie tätig sein will. Er bezweifelte, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe gerechtfertigt sei und plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Das sah Staatsanwältin Dr. Hantke anders. Nach ihrer Auffassung sei der Hattinger strafrechtlich schon erheblich in Erscheinung getreten und hätte sich auch von Bewährungsstrafen nicht beeindrucken lassen. Sie beantragte die Berufung des Angeklagten zu verwerfen und gegen diesen eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Bewährung auf Messers Schneide
Nach entsprechender Beratung verkündete Richterin Dr. Rabe dann das Urteil. Sie hob das bisherige Urteil des Amtsgerichtes Hattingen auf und verhängte gegen den Hattinger eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss 1.000 Euro an die Landeskasse zahlen und darf vor Ablauf eines Jahres keine Fahrerlaubnis beantragen.

„Ihr Geständnis rettete die Bewährung“, sagte die Richterin und betonte, dass die Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, auf Messers-Schneide stand.
Das Urteil wurde inzwischen rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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